Therapie für Kind verweigert: Eltern und Arzt verurteilt

Keine Behandlung fuer Kind
Keine Behandlung fuer Kind(c) Clemens Fabry
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Der zweijährige Jakob ist 2009 an einer seltenen Immunerkrankung gestorben. Das Kind hätte behandelt werden können und müssen, so der Gerichtsmediziner. Die Eltern hatten Angst um das Sorgerecht.

Nach dem Tod des zweijährigen Jakob aus Osttirol im Jahr 2009 sind am Donnerstag die Eltern sowie der behandelnde Arzt am Innsbrucker Landesgericht von einem Schöffensenat wegen Quälens und Vernachlässigung eines Kindes mit Todesfolge zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Richterin Gabriele Lukasser sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die drei Beschuldigten ihre Fürsorgepflicht "gröblich vernachlässigt" haben. Das nicht rechtskräftige Urteil bewege sich bei einer Strafdrohung von eins bis zehn Jahren Haft "am unterst möglichen Ende", betonte die Richterin.

Erschwerend für die Strafbemessung sei der lange Tatzeitraum gewesen, meinte Lukasser. Als mildernd habe der Senat die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie deren Tatsachengeständnisse gewertet. Außerdem sei die besonders tragische Vorgeschichte der Eltern im Urteil berücksichtigt worden. Diese hatten in den 90er Jahren zwei weitere Kinder wegen desselben angeborenen Immundefekts verloren. Alle drei Beschuldigten seien jedenfalls genauestens über die Krankheit des kleinen Jakob und die möglichen Behandlungsmethoden informiert gewesen. Die Eltern hätten gewusst, dass eine Knochenmarktransplantation die "einzig mögliche Heilungschance" gewesen sei, sagte Lukasser.

Der angeklagte Allgemeinmediziner hätte den Eltern klar machen müssen, dass die häusliche Pflege des Kindes "nicht mehr angebracht" sei. "Sie hätten die Notbremse ziehen und zu den Eltern sagen müssen: Bis hierher und nicht mehr weiter mit mir", sagte die Richterin in Richtung des Arztes. Der Vorwurf gegen die Eltern bezüglich einer angeblich mangelnden Ernährung des Kindes sei laut Lukasser nicht aufrechtzuerhalten gewesen.

"Kind hätte behandelt werden müssen"

Der medizinische Sachverständige Kurt Widhalm hatte zuvor vor Gericht gesagt, dass man den kleinen Jakob "ohne Behandlung sterben" habe lassen. "Das Kind hätte in einer spezialisierten Universitätsklinik behandelt werden müssen", argumentierte Widhalm. Er hätte jedenfalls "nicht den Mut gehabt, einen derartigen Patienten in einer Praxis oder einem Bezirksspital zu betreuen", erklärte der Sachverständige. Es sei "keine kausale Behandlung der Infektionen" erfolgt, kritisierte Widhalm. Die bei Jakob festgestellten Ödeme würden zudem auf eine Mangelernährung schließen lassen.

Die Eltern hatten sich zu Prozessbeginn Anfang Juli teilweise schuldig bekannt. Sie gaben an, Angst vor einer Wegnahme des Kindes gehabt zu haben. Außerdem hätten sie schlechte Erfahrungen bei der Behandlung ihrer beiden an derselben Krankheit verstorbenen Babys gemacht. Der 48-jährige Allgemeinmediziner hatte auf nicht schuldig plädiert. Er habe bis zuletzt "keine Indikation für eine Einweisung in ein Krankenhaus" gesehen, hatte der Arzt am zweiten Verhandlungstag Ende Juli gegenüber Richterin Gabriele Lukasser erklärt. Er sei nur seinem Auftrag zur homöopathischen Behandlung nachgekommen.

Der Bub soll laut Obduktionsbericht eine akute Lungenentzündung und eine teilweise Zersetzung des linken Gehörgangs aufgewiesen haben. Jakob habe zwar "wellenförmig" an einer Bronchitis gelitten und wegen Durchfalls immer wieder mal abgenommen, schilderte der Mediziner. Dass das Kind aber gewachsen sei, habe er als positives Zeichen für eine Stabilisierung gewertet. Er habe keinen Grund gesehen, es in ein Krankenhaus einzuweisen.

Der Allgemeinmediziner wurde zudem in einem anderen Fall vorgeworfen, ein weiteres Kind trotz einer hochfiebrigen Erkrankung nicht entsprechend behandelt zu haben, was zu einem lebensbedrohlichen Zustand geführt habe. Dieser Fall wurde während der Verhandlung am Donnerstag kurzfristig wegen einer weiteren nötigen Zeugenaussage ausgeschieden.

(APA)

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