Seitensprung auf "Wunsch": Frau schuldig

Seitensprung Wunsch Frau schuldig
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Ihr Mann erklärte, er würde seiner Frau ein erotisches Abenteuer gönnen. Ein paar Monate später betrog sie ihn tatsächlich. Der Oberste Gerichtshof gab der Frau die überwiegende Schuld an der Scheidung.

Wien. Es war eine Scheidung in besseren Kreisen, über die der Oberste Gerichtshof kürzlich zu befinden hatte. Und es war eine Ehe, in der die Frage, wie „offen“ sie geführt werden sollte, immer wieder für Dispute sorgte. Ein diesbezüglicher, schlechter „Scherz“ des Ehemannes sollte schlussendlich auch eine wichtige Frage in dem Verfahren spielen.

Das Paar hatte sich 1989 kennengelernt. Beide arbeiteten damals bis zu 16 Stunden täglich. Schon damals machte der Mann, der noch nicht von seiner früheren Frau geschieden war, kein Hehl aus seinem Wunsch nach einer offenen Beziehung. Die neue Freundin betonte aber, wie wichtig ihr Treue sei. Das hinderte den Mann nicht, mit einer weiteren Frau ein Verhältnis anzufangen. Zur Strafe verweigerte die betrogene Freundin eineinhalb Jahre den Geschlechtsverkehr. 1992 sollten dann die Hochzeitsglocken doch läuten, im selben Jahr kam zudem das bereits zweite Kind des Paares zur Welt. Damit die Ehe gut läuft, besuchten die beiden Partner – getrennt voneinander – Seminare bei einem Indianer. Zunächst schien auch alles gut zu laufen: Man kaufte ein Haus in Wien und errichtete ein Schwimmbad. In der Zwischenzeit hatte die Frau ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben und unterstütze nun den Mann in seinem Job. Doch es gab Streit: Die Frau wollte Einblicke in die finanziellen Verhältnisse des Mannes, überdies solle er mehr Zeit mit der Familie verbringen. Auch die Frage, ob man die Ehe nun „offen“ führen solle, sorgte für Dispute. Um die Ehe zu kitten, beschloss man drei gemeinsame Projekte anzugehen: Man spielt zusammen Golf, kauft sich eine 23-Meter-Jacht und verlegt das Büro des Mannes in die Nähe des Wohnhauses. Zudem gründete man eine Privatstiftung und erwarb noch zwei Eigentumswohnungen sowie Bilder. 2006 sollte noch ein Haus in Südfrankreich gekauft werden, doch selbst Luxus schützt vor Problemen nicht. Beide Partner hatten gesundheitliche Schwierigkeiten, man begann auch wieder eine Ehetherapie, und der Sex sollte weniger werden.

Singender Frosch als Liebesbeweis

Die Gerichte hielten aber ausdrücklich fest, dass die Frau zu Weihnachten 2007 ihrem Mann ein singendes Stofftier schenkte: einen Frosch, der das Lied „I love You More than I Can Say“ sang. Den Frosch nahm sich der Mann sogar mit ins Büro – ein Indiz für eine funktionierende Ehe. Anfang 2008 folgte dann aber gleich die nächste Krise, als das Paar bei Freunden zum Abendessen eingeladen war. Der Ehemann äußerte scherzhaft, dass er seiner Frau einmal ein erotisches Abenteuer mit einem anderen Mann gönnen würde. Die Frau verletzte das sehr. Im selben Jahr sollte das Paar zwar viel gemeinsam verreisen (unter anderem St. Moritz, Arlberg, Côte d'Azur, Irland), doch im Juni lernte die Frau einen anderen Mann kennen. Er kümmerte sich um sie in einer für sie vor allem wegen gesundheitlicher Probleme schweren Zeit. Es kam zu Küssen und sexuellen Handlungen. Die Ehe schien für die Frau am Ende zu sein.

Einen gemeinsamen Urlaub unternahm man ihm Herbst noch, ein Paarseminar auf den Seychellen. Thema war dort aber bereits primär die Aufteilung des Vermögens, unabhängig davon, ob die Ehe fortgesetzt wird oder nicht. Nach der Rückkehr von den Seychellen sagte die Frau dem Mann, dass sie allein zum Haus nach Frankreich fahren möchte, um dort ein buddhistisches Seminar zu besuchen. In Wirklichkeit flog sie mit ihrem neuen Liebhaber fort. Der Ehemann hatte einen Detektiv beauftragt, der all dies dokumentierte. Die Ehe war jetzt endgültig am Ende, die Frau brachte eine Scheidungsklage ein. Nun ging es um die Frage, wer am Scheitern der Beziehung schuld war, davon hängen dann auch die finanziellen Fragen ab. Das Bezirksgericht Wien-Liesing entschied, dass beide Partner gleichermaßen schuld sind: Die Frau habe eine außereheliche Beziehung aufgenommen. Aber auch der Mann habe sich falsch verhalten: Er habe der Frau nicht seine exakten Einkommensverhältnisse offengelegt und sie verletzt, als er ihr ein erotisches Abenteuer gewünscht hatte. Zudem habe er 1996 der Frau einmal eine Ohrfeige gegeben. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil.

„Scherz“ zerstörte Ehe nicht

Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber widersprach: Er gab der Frau die überwiegende Schuld an der Scheidung. Denn erst ihre außereheliche Beziehung 2008 habe die Ehe zerstört. Schließlich sei es bis zum Sommer in diesem Jahr immer wieder zu harmonischen Reisen gekommen, auch sexuell sei die Ehe durchwegs erfüllt gewesen: „Bis Sommer 2008 hatten die Streitteile etwa ein- bis zweimal wöchentlich Geschlechtsverkehr, in Urlauben auch öfter“, hielt der OGH (3 Ob 59/11i) fest. Dem Mann könne man das Verschweigen seiner Vermögensverhältnisse hingegen insofern nicht vorwerfen, als er Geschäftsgeheimnisse bewahren wollte. Und auch die einmalige im Freundeskreis getätigte Äußerung über das erotische Abenteuer, das er seiner Frau wünsche, sei nicht relevant: Wenngleich es sich um einen „nicht sehr geschmackvollen Scherz“ gehandelt habe, habe dieser keinen entscheidenden Beitrag zur Zerrüttung der Ehe geliefert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2011)

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