Korruptionsverdacht: AKH kündigt Großauftrag

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Die mutmaßlich unsaubere Vergabe von Personaldienstleistungen in der Höhe von 50 Mio. Euro wird neu ausgeschrieben. Ein Prüfbericht nährt den Verdacht, dass der Ausschreibungstext maßgeschneidert war.

Wien. Am 12. April 2010 erhielt das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) einen „Zund“. Im Zuge einer Ausschreibung über Personaldienstleistungen im AKH, so schrieb ein anonymer Insider an das Innenministerium, sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Seither ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Akt ist inzwischen mehrere Tausend Seiten stark. Er nährt den Verdacht auf illegale Absprachen, Nötigung und Übervorteilung von Mitbietern, kurz: Korruption.

Gestern, Montag, reagierten das AKH und sein Betreiber, der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV): Der 50 Mio. Euro schwere Kontrakt mit der verdächtigten Firma wird einseitig aufgelöst.

Dabei stellten genau das bis zuletzt alle beteiligten Entscheidungsträger als unmöglich dar. Sowohl KAV-Generaldirektor Wilhelm Marhold als auch AKH-Direktor Reinhard Krepler betonten, dass das Verfahren und der dadurch zustande gekommene Vertrag mit der Firma AGO rechtskonform seien. Ein Gutachten der Wiener Koryphäe für Vergaberecht, Michael Holoubek, untermauere diese Ansicht. Warum der Rahmenvertrag zur Überlassung von bis zu 1050 Hilfskräften (Reinigungskräfte, Krankenträger, Amtsgehilfen etc.) doch noch kippte?

Unüblich lange Kündigungsfrist

„Die im Nachhinein aufgetauchten Vorwürfe waren nicht hilfreich“, heißt es dazu in der KAV-Generaldirektion. Außerdem handelt es sich bei der Vertragsauflösung um eine ordentliche Kündigung. Das bedeutet: AGO (die Abkürzung steht für Akademischer Gästedienst Österreich) kann zivilrechtlich keine Schadenersatzansprüche durchsetzen. Trotzdem ist es für die Firma nicht die schlechteste Option: Der nun gekündigte Vertrag ist nämlich ausgesprochen auftragnehmerfreundlich.

Als frühestmöglicher Termin für die Aussprache einer Kündigung ist der 1. November 2012 schriftlich festgehalten. Die gestrige Bekanntgabe von KAV und AKH ist also nichts weiter als eine Vorankündigung der Kündigung. Rechtswirksam wird dieser Schritt überhaupt erst am 31. Dezember 2013. Am 1. Jänner 2014 tritt dann ein neuer Auftragnehmer seinen Dienst im größten Spital Österreichs an.

Sind derart lange Vorlaufzeiten für eine Kündigung üblich? „Nein“, sagt dazu Erich Glaser, Vorsitzender der Branchenvertretung der Personaldienstleister in der Wiener Wirtschaftskammer. Zwar hänge die Dauer der Frist auch vom Auftragsvolumen ab, je nach Anzahl der Beschäftigten betrage diese normalerweise „zwischen mindestens drei und höchstens sechs Monaten“.

Tatsache ist, dass der Druck auf die Offiziellen im Rathaus und KAV zuletzt auch deshalb stieg, weil die Staatsanwaltschaft wegen eines Nebenaspekts der Affäre Anklage gegen ranghohe AKH-Beamte und eine Privatperson einbrachte. So sollen die Söhne der AGO-Geschäftsführer während ihres Zivildienstes im Spital nur sehr sporadisch dort gewesen sein. Ob der bevorstehende Prozess (5. und 6. Oktober) etwas mit der Vertragskündigung zu tun hat? „Nein“, sagt die KAV-Generaldirektion.

Ein Informant der „Presse“, der selbst im AKH tätig ist, vermutet hinter diesem „Nein“ ein dem Steuerzahler zugutekommendes Kalkül. Würde das Spital nämlich die aktuelle Vertragskündigung mit der Anklage in der Zivildiener-Affäre begründen, stünde der Firma AGO bei einem möglichen Freispruch die Tür für zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe offen. Und das völlig unabhängig davon, was bei den Ermittlungen in der Vergabesache herauskommt.

Ausschreibungstext im Visier

In dieser verdichten sich die Hinweise auf unsaubere Praktiken nämlich weiter. Basis ist ein Bericht der Wirtschaftsprüfer von KPMG, die der KAV vor der Selbstanzeige im Sommer 2010 mit der Durchleuchtung des Falles beauftragt hat. Bisher dienten Teile des vertraulichen, insgesamt 40 Seiten starken Papiers der Spitalsspitze dazu, die Rechtskonformität des Ablaufs des Vergabeverfahrens zu untermauern. Das Interessanteste ist jedoch in den nicht veröffentlichten Passagen zu finden. In ihnen mutmaßen die KPMG-Leute vorsichtig und zwischen den Zeilen, dass der Ausschreibungstext möglicherweise gezielt auf den späteren „Sieger“ zugeschnitten war. Vorraussetzung für die Zulassung war nämlich ein Referenzprojekt an einer „mit dem AKH vergleichbaren klinischen Struktur mit mehr als 1800 Betten“. Die KPMG-Prüfer stellten schnell fest, dass ein solches Projekt „an einer anderen österreichischen Universitätsklinik als dem AKH“ aufgrund seiner Größe gar nicht möglich war (siehe Faksimile). Allerdings verfügte neben AGO auch die Firma Janus Multiservice über eine solche Referenz. Diese jedoch wurde laut Ermittlungsakt später von mehreren hohen Beamten unter fragwürdigen Umständen dazu genötigt, das Angebot zurückzuziehen.

Bekannt wurde der mutmaßliche Korruptionsskandal durch einen „Presse“-Bericht im Juli 2010. Danach folgten Veröffentlichungen von kompromittierenden Tonbandprotokollen („Falter“) und Videos über das Naheverhältnis des AGO-Chefs und einer AKH-Führungskraft („Krone“). Seit Juli 2011 veröffentlicht „Die Presse“ regelmäßig Details aus dem fast vollständig vorliegenden Ermittlungsakt. Darunter belastende Zeugenaussagen und Nebenabsprachen.

Der von der Firma AGO engagierte Medienberater wollte sich nicht zu den jüngsten Entwicklungen im Fall äußern. Er fühlt sich und seinen Auftraggeber bewusst und zu Unrecht in ein falsches Licht gerückt: „Schreiben Sie, was Sie glauben, schreiben zu müssen.“

Auf einen Blick

Seit Juli 2010 ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft in einer mutmaßlich unsauberen Auftragsvergabe im AKH. Es geht um einen Auftrag von Personaldienstleistungen im Wert von 50Mio. Euro. Nun wurde der Vertrag von AKH und KAV gekündigt. Vermutlich nächstes Jahr wird neu ausgeschrieben. Die Modalitäten stehen noch nicht fest, alles weist auf eine Ausschreibung über die Bundesvergabeagentur hin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2011)

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