Die frühzeitige Vertragskündigung im AKH ist vor allem für die Optik wichtig.
Seit rund einem Jahr laufen die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft, um eventuelle strafbare Handlungen rund um die Vergabe eines Reinigungsauftrags im AKH festzustellen. Ob am Ende tatsächlich eine Anklage oder gar Verurteilung wegen Korruption herausschaut, ist noch lange nicht gesagt. Denn man muss unterscheiden: Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch rechtlich strafbar. Dementsprechend schießt der erste Reflex, warum man den zweifelhaften Vertrag nicht sofort kündigt, sondern ihn bis Ende 2013 weiterlaufen lässt, auch ins Leere. Denn sollte am Ende kein strafrechtlich relevanter Tatbestand stehen, wäre das AKH – und damit der Steuerzahler – mit Regressforderungen der betroffenen Firma konfrontiert.
Gerade wegen dieses Dilemmas zwischen Recht und Moral hat sich bei den jüngsten Korruptionsfällen auch der Begriff der „schiefen Optik“ durchgesetzt. Insofern ist der Schritt des AKHs, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, vor allem einem dienlich: der Optik. Und in zweiter Linie ist er auch – hoffentlich – ein erster Schritt der Läuterung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2011)