Whistleblowing: Anonyme Aufdecker ohne Rechtsschutz

(c) FABRY Clemens
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In Österreich fehlen Gesetze für das betriebsinterne Aufdecken von Missständen. Große Konzerne haben dennoch Systeme für Hinweisgeber installiert. Eine Verpflichtung solche Systeme einrichten besteht nicht.

Wien. Konzernmitarbeiter A. bemerkt, dass Mitarbeiter B. interne Papiere/Rechnungen manipuliert. An wen soll sich A. wenden? An die Polizei? Möglicherweise erfüllt die Manipulation gar keinen Straftatbestand. An den Konzernchef? Möglicherweise hat Mitarbeiter B. beste Kontakte zur Führungsebene. Beide Varianten sind also unbefriedigend. Soll A. seine Beobachtung für sich behalten? Wohl kaum. Am besten wäre es, wenn A. als interner – auf Wunsch anonym bleibender – Hinweisgeber auftritt. Als Whistleblower. Doch genau diese Möglichkeiten sind in Österreich krass unterentwickelt.

Demgegenüber sind etwa in den USA oder in Großbritannien Whistleblower-Hotlines durchaus verbreitet – und freilich auch rechtlich geregelt: Es gibt eigene Verfügungen, die den Schutz der betriebsinternen „Aufdecker“ festschreiben (Beispiel: Whistleblower Protection Act, USA). Bei diesen Hotlines handelt es sich um Telefonverbindungen für anonym bleibende, betriebsinterne Hinweisgeber. Am anderen Ende der Leitung „sitzt“ etwa ein Vertrauensanwalt des Unternehmens.

In Österreich verpflichtet lediglich die Gewerbeordnung zur Einführung von „internen Verfahren“ für „Verdachtsmeldungen, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen, die interne Kontrolle (...), um Transaktionen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, vorzubeugen und sie zu verhindern“. Eine Verpflichtung, wonach etwa Betriebe einer bestimmten Größenordnung derartige Hotlines einrichten müssen, besteht nicht.

Siemens als Vorreiter

Trotzdem ist das Thema für bestimmte in Österreich ansässige Unternehmen relevant: Nämlich, wenn diese ihren Sitz in Ländern mit Whistleblower-Regelung haben. Oder etwa, wenn es sich um Firmen handelt, die bereits negative Entwicklungen verzeichnen. So kam man etwa im Siemens-Konzern (mehr als 400.000 Mitarbeiter weltweit) nach der Schmiergeldaffäre von 2006 überein, in Sachen Compliance (Prävention, Aufarbeitung von Verstößen) stark aufzurüsten. Fazit: Siemens verfügt über eine funktionierende Whistleblower-Hotline, die es in zwei Ausprägungen gibt, wie Rechtsexperte Armin Toifl von der Siemens AG Österreich erklärt. „Wir haben ein internes Tool, hier können Mitarbeiter per E-Mail, auf Wunsch anonym, Regelverstöße in die Compliance-Abteilung der Zentrale in München melden.“ Und: „Wir haben einen externen Ombudsmann.“ Für Europa sei dies ein deutscher Anwalt, der (anonyme) telefonische Hinweise sammle, prüfe und nach München weitergebe. Toifl zum Thema Vernaderung: „Natürlich gibt es auch ein Anschwärzen von Kollegen.“ Dies müsse in Kauf genommen werden.

Insgesamt gehen bei Siemens international 500 bis 600 Whistleblower-Meldungen pro Jahr ein. Ein Drittel scheide gleich aus, da die Meldungen zu wenig konkret seien. Zwei Drittel der Meldungen würden weiter verfolgt. Davon wiederum entfalle ein Gutteil auf Kritik am Verhalten von Führungskräften. Nur ein sehr geringer Teil betreffe Gesetzesverstöße.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2011)

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