Der Siebenjährige soll den Linzer Schulleiter provoziert und von ihm einen Klaps bekommen haben. Der Dienstgeber spricht von einem "Arbeitsunfall". Der Anwalt klagt auf 3500 Euro Schmerzensgeld.
Ein siebenjähriger Bub klagt die Republik Österreich. Der Direktor einer Linzer Volksschule soll fünfmal tätlich gegen das Kind vorgegangen sein, heißt es in der Anklage. Die Republik als Dienstgeber des Pädagogen habe zwar eingeräumt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig war, sehe die Alleinschuld aber dennoch beim Schüler, der ihn entsprechend provoziert habe. Kommende Woche startet der Prozess in Linz, berichtete ORF Oberösterreich.
Als der Taferlklassler seinen Eltern von den Übergriffen berichtete, hätten diese das zunächst nicht geglaubt, so Anwalt Kurt Lichtl, der den Schüler im Prozess gegen die Republik als Dienstgeber des Direktors vertritt. Als der Bub dann aber Schulangst entwickelt habe und zum Bettnässer geworden sei, seien sie aktiv geworden. Ein Disziplinarverfahren sei jedoch eingestellt worden, daher hätten die Eltern nun im Namen ihres Kindes Klage eingebracht.
Schlag auf den Hinterkopf
Laut Lichtl gibt der Diplompädagoge zwei Vorfälle - einen Schlag auf den Hinterkopf, der Direktor spricht von einem "Klaps", und ein festes Anpacken am Arm - sogar zu. Die Finanzprokuratur habe in einer Klagsbeantwortung auch eingeräumt, dass das Vorgehen des Direktors rechtswidrig gewesen sei, so der Anwalt. Laut dem Schreiben sei das Ganze jedoch ein "Arbeitsunfall" und den Buben treffe das Alleinverschulden an dem Vorfall, denn er habe das Verhalten des Direktors provoziert.
Lichtl hat auf Schmerzensgeld geklagt und verlangt für seinen Mandanten 3500 Euro. Der Bub hat mittlerweile die Schule gewechselt. Seine psychischen Probleme seien seither verschwunden, heißt es in dem Bericht.
(APA)