Täglich wenden sich mehrere Schulpflichtige an den Schüler-Notruf,heißt es bei der Aktion Kritischer SchülerInnen. In 70 Prozent der Fälle geht es um Probleme mit Lehrern.
Der Fall eines Siebenjährigen, dessen Eltern die Republik Österreich auf Schmerzensgeld geklagt haben, weil ihr Bub vom Direktor einer Linzer Volksschule angeblich mehrfach tätlich angegriffen wurde, hat am Freitag österreichweit für Aufsehen gesorgt. Von gerichtlichen Schritten von Schülern bzw. Erziehungsberechtigten gegen Lehrer hat man bei der Aktion kritischer SchülerInnen (AKS) bisher nichts gehört. Wie AKS-Bundesvorsitzende Eleonara Kleibel im erläuterte, sind "übergriffige" Lehrer allerdings keine Seltenheit.
Täglich Beschwerden
Täglich wenden sich mehrere Schulpflichtige an den SchülerInnen-Notruf und bitten um Hilfe. "In 70 Prozent der Fälle geht es um Probleme mit Lehrern", berichtete Kleibel. Oftmals würden Burschen und Mädchen bei schlechten Noten gehänselt und lächerlich gemacht, wobei bereits verbale Demütigungen an sich rechtswidrig sind: Gemäß § 11 Absatz 3 Leistungsbeurteilungs-Verordnung (LB-VO) haben Lehrer dem Schüler die für die Beurteilung maßgeblichen Vorzüge und Mängel seiner Leistung mit der Beurteilung bekanntzugeben, "ohne ihn jedoch zu entmutigen oder seine Selbstachtung zu beeinträchtigen".
Kommt es zu psychischen oder gar physischen Übergriffen, empfiehlt Kleibel Betroffenen, dies in der Schule unverzüglich zum Thema zu machen und vor den Schulgemeinschaftsausschuss zu bringen. Gerade bei körperlicher Gewalt stelle sich dann meistens heraus, dass der betreffende Lehrer nicht zum ersten Mal tätlich geworden ist.
Oft fehlen Zeugen
Gegen einen prügelnden Pädagogen vorzugehen, sei trotzdem schwierig. Wenn die Schulbehörden die Vorwürfe überprüfen, fehlen oft Zeugen für die behaupteten Verfehlungen, da sich die ins hierarchische Schulsystem eingebundenen Mitschüler des Opfers davor scheuen, gegen ihren Klassenlehrer auszusagen. "Es läuft dann auf die Frage der Glaubwürdigkeit des betroffenen Schülers heraus, und da sitzen Lehrer in der Regel auf dem längeren Ast", so die AKS-Bundesvorsitzende.
Selbst wenn die Schulbehörden feststellen, dass ein Lehrer die Grenzen des Zulässigen überschritten hat, muss dieser nicht damit rechnen, aus dem Verkehr gezogen zu werden. "In solchen Fällen wird er üblicherweise vom Landesschulrat an eine andere Schule versetzt", stellte Kleibel fest. Diese Praxis sei natürlich keine Lösung des Problems. Die AKS kenne keinen Fall, wo es zur Suspendierung eines übergriffigen Pädagogen durch die Landesschulbehörden gekommen wäre.
(APA)