Gesundheit, Transparenz, Heer, Bildung: Wie die Reform gelingt

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Momentan versickert sehr viel Geld, ohne dass die Bevölkerung auch etwas davon hätte. Schon simple Änderungen würden jedoch Abhilfe schaffen. „Die Presse“ hat die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.

Wien/aich/BEBA/ett/pri. Wenn die Politik den Mut zum Handeln aufbringen würde, gäbe es viel zu tun. „Die Presse“ hat die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.

1 Gesundheit: Zu viele Spitalsaufenthalte und ein teurer Krankenhausföderalismus.


Dass es höchste Zeit ist für eine Reform des österreichischen Spitalswesens bestreiten mittlerweile nicht einmal mehr die Länder: Die Kosten für die Krankenanstalten sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als die Wirtschaftsleistung, sodass die Länder auf einem Schuldenberg sitzen, der zwei Milliarden Euro schwer ist. Tendenz steigend.
Was also tun? Statt zehn Spitalsgesetze (eines im Bund, eines in jedem Land) soll es alsbald nur mehr eines geben, sagt Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Planung, Steuerung und Finanzierung des Systems würden dabei freilich dem Bund überantwortet. Doch die Landeshauptleute denken nicht daran, an ihren Machtbastionen zu rütteln. Über die Spitäler verwalten sie derzeit tausende Arbeitsplätze und millionenschwere Budgets, die maßgeblich (zu 65 Prozent) von Bund und Sozialversicherung finanziert werden. Exklusive Mitspracherecht.
Ihre Zustimmung zu Stögers Plan knüpfen die Landeshauptleute daher an eine Bedingung: Die operative Ebene muss dezentral organisiert bleiben. Sprich: In jedem Land soll ein Finanzierungstopf eingerichtet werden, der im Wesentlichen weiter vom Bund finanziert, aber von den Ländern verwaltet wird. Das ist ziemlich genau das Gegenteil von dem, was der Gesundheitsminister will.
Über die Ziele wurde bislang nur wenig diskutiert. Sie müssten lauten: in die Prävention investieren. Die teuren Spitalsaufenthalte schleunigst reduzieren und stattdessen den niedergelassenen Bereich ausbauen (und wohl auch flexibler gestalten). Und Doppelgleisigkeiten beseitigen: Beispiele für Krankenhäuser nämlich, die das Gleiche anbieten, obwohl sie nur wenige Kilometer voneinander entfernt liegen, gibt es zuhauf.

2 Wahlrecht: Der Bürger hat momentan zu wenige Auswahlmöglichkeiten.


Sowohl über die einzelnen Mandatare als auch über die Regierung können Bürger momentan nicht bestimmen. Ersteres könnte man mit einem stärkeren Persönlichkeitswahlrecht ändern, letzteres mit einem Mehrheitswahlrecht. Verschiedenste Alternativmodelle liegen auf dem Tisch, etwa das britische, bei dem jeder Wahlkreis nur einen konkreten Abgeordneten bestimmt. Daneben gibt es das vom Grazer Juristen Klaus Poier entworfene minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht. Bei diesem erhält die stimmenstärkste Partei automatisch die Mehrheit im Parlament (92 Mandate), man kann also Regierungen wählen und abwählen. Die übrigen 91 Mandate werden wie bisher nach dem Stimmenverhältnis auf die anderen Parteien verteilt. Damit wären (im Gegensatz zum britischen Wahlrecht) auch kleine Parteien im Parlament vertreten, sie könnten aber freilich in aller Regel keine Regierungsverantwortung erlangen.
Weitere Modelle sehen vor, dass die stimmenstärkste Partei 91 Mandate erhält. Dann hätte sie zwar selbst keine Mehrheit, könnte sich aber jede andere Fraktion als Koalitionspartner erwählen. Oder aber man schlägt der stärksten Partei fiktiv die Stimmen der Nichtwähler zu. Auch dies würde für klarere Verhältnisse sorgen und soll Bürgern klarmachen, dass sie nicht durch Nichtwählen ihre Stimme verschenken sollen.
Da die Einführung eines echten Mehrheitswahlrechts aber nicht realistisch ist, hat die „Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform“ zuletzt einen modifizierten Plan vorgestellt. Er sieht die Beibehaltung des geltenden Verhältniswahlrechts vor, die Mehrheit der Abgeordneten soll aber persönlich gewählt werden (siehe Kasten links).

3 Föderalismus: Verhältnis zwischen Bund und Ländern muss generell überdacht werden.


Momentan gibt es kompliziert geregelte Gesetzgebungsbefugnisse für Bund und Länder. Das macht zwar viele Juristen und Beamte nötig, nützt dem Bürger aber wenig. Aus der Steiermark kam schon vor Jahren einmal der Plan des „Vollzugsföderalismus“. Bei diesem würde der Bund in allen Bereichen die Grundsätze vorgeben, das Land müsste sie aber konkret umsetzen. Ein Modell, das ähnlich wie die EU-Richtlinien funktionieren würde. Bei diesen gibt die Europäische Union die Richtung vor und die Staaten setzen die Richtlinien um. Eine weitere Idee ist das Dreisäulenmodell, das die einstige Expertengruppe unter Kanzler Alfred Gusenbauer ausgearbeitet hat: Hier gibt es je eine Säule für reine Bund- und Länderangelegenheiten und eine Säule für gemeinsame Themen. Dieses Modell ist zwar nicht revolutionär, würde aber jedenfalls für klarere Strukturen als momentan sorgen (siehe auch Seite I).

4 Beamtenpensionen: Wiener Sonderlösung muss beendet werden.


Bei den Pensionen gibt es in den Ländern für Wiener Gemeindebeamte noch immer eine günstigere Regelung im Vergleich zu den Beamten im Bundesdienst. Für Letztere wurde von der schwarz-blauen Bundesregierung beginnend ab 2005 das Auslaufen der Beamtenpensionen beschlossen. Im Gegensatz dazu gibt es in Wien unter anderem einen längeren Übergangszeitraum bis zum Jahr 2042. Dabei war beim Finanzausgleich 2007 zwischen Bund und Ländern eine Angleichung vereinbart worden. Der Rechnungshof hat in der Zwischenzeit angeprangert, dass sich Wien, das mit einem hohen Schuldenberg kämpft, längerfristig zig Millionen Euro durch eine Reform der Beamtenpensionen ersparen könnte.

5 Mindestsicherung: Doppelgleisigkeit zwischen Ländern und Arbeitsmarktservice.


Seit 1. September des Vorjahres erfolgte in den Ländern nach und nach die Umstellung von der bisherigen Auszahlung der Sozialhilfe als unterstes soziales Netz auf die sogenannte bedarfsorientierte Mindestsicherung. Dabei soll das Arbeitsmarktservice (AMS) sich darum kümmern, dass Bezieher der Mindestsicherung im erwerbsfähigen Alter einen Beruf ausüben. Allerdings bleibt nach der Umstellung auf bürokratischer Ebene eine Doppelgleisigkeit, weil die Abwicklung wie bei der Sozialhilfe weiter über die Bundesländer erfolgt.

6 Bildung: Millionen bleiben in den komplexen Strukturen hängen.


Schwerfällig, ineffizient und nicht mehr zeitgemäß: Die österreichische Schulverwaltung steht seit Jahren zu Recht in der Kritik. Bis zu 600 Millionen Euro versickern je nach Ansicht jedes Jahr in den komplexen Strukturen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, ÖVP-Bildungsexperte Bernd Schilcher spricht von einem jährlichen Einsparungspotenzial von mehr als 100 Millionen Euro. Reformideen gibt es seit Jahren, Experten sind sich weitgehend einig: Es braucht ein Kompetenzlifting, das die Länder als Zwischenebene ausblendet.
Die gesetzgeberische Kompetenz sollte deswegen in Zukunft allein beim Bund liegen. Die konkrete Ausgestaltung der zentralen Marschrichtung bei den Schulen, deren Autonomie, muss massiv gestärkt werden, inklusive Budget- und Personalhoheit. Erst in diesem Jahr scheiterte aber Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) mit einem Reformvorstoß grandios am Veto der Landesfürsten, die eine Beschneidung ihres Einflusses befürchten – und daher lieber Endlosdebatten über eine Verländerung der Schule führen.

7 Bundesheer: Rasch die Weichen stellen, wohin die Reise geht


Derzeit steht alles: Die SPÖ will ein Berufsheer und eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die ÖVP die Wehrpflicht beibehalten und das Heer reformieren. So lange sich die Koalitionsparteien da nicht einigen können, passiert gar nichts. Und dieser Zustand hält vermutlich bis zur nächsten Wahl an. Dabei besteht dringender Reformbedarf: So sind sich praktisch alle einig, dass der Präsenzdienst, wie er jetzt praktiziert wird, völlig unsinnig ist.
Denn seit Abschaffung der verpflichtenden Milizübungen werden Generationen von Grundwehrdienern aufwendig und teuer ausgebildet, doch die von ihnen erworbenen Fähigkeiten werden nicht genutzt. Dringend notwendig wären auch eine Verschlankung des Apparates und sinnvolle Investitionen – doch das alles geht erst, wenn die Grundsatzfrage Wehrpflicht oder Berufsheer entschieden ist.

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