EU: Hahn legt sich mit Merkel und Sarkozy an

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Euroländer, die sorglos zu hohe Schulden machen, sollen keine Kohäsions- und Strukturmittel erhalten, fordern Berlin und Paris. Im Vorschlag von Kommissar Hahn findet man davon nichts.

Brüssel. Der österreichische EU-Regionalkommissar Johannes Hahn hat fürs Erste die deutsch-französische Forderung zurückgewiesen, „Budgetsündern“ in der Eurozone die Auszahlung von EU-Subventionen zu sperren.

In Hahns Entwurf für den rechtlichen Rahmen zur Vergabe von 376 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2020, welcher der „Presse“ vorliegt, findet sich keine derartige Sanktion. Euroländer, die sich über die Empfehlungen und Warnungen der Europäischen Kommission und der anderen Finanzminister hinwegsetzen und zu hohe Budgetdefizite in Kauf nehmen, müssen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch künftig nicht befürchten, ihre Subventionen aus den Struktur- und Kohäsionsfonds der Union zu verlieren.

Druck aus Berlin und Paris

Das könnte sich allerdings noch ändern, denn Merkel und Sarkozy sind fest entschlossen, angesichts der Staatsschuldenkrise und der jahrelangen sorglosen Budgetpolitik in zahlreichen Euroländern ein Exempel zu statuieren. Bis Hahn nächste Woche die Endfassung seiner 376-Milliarden-Euro-Verordnung vorstellt, werden Berlin und Paris hinter den Kulissen noch gehörig Druck auf die Kommission ausüben, zumindest irgendeine Androhung finanzieller Folgen in den Text zu reklamieren. Denn schon jetzt ist es möglich, „Budgetsündern“ die Kohäsionsmittel zu streichen (nicht aber Mittel aus den anderen Geldtöpfen). Bloß geschieht das aus politischer Rücksichtnahme nicht.

Hahn geht in seinem Verordnungsentwurf nicht auf dieses Problem ein. Im Gegenteil: Länder, die zahlungsunfähig geworden sind und nach Art Griechenlands vom Rest der Eurozone gerettet werden, erhalten eine Erleichterung. Hahn schlägt vor, dass solche Staaten zeitweilig um zehn Prozentpunkte weniger eigenes Geld auf dem Weg der Kofinanzierung bereitstellen müssen, um EU-Mittel zu erhalten. Was die bürokratische Unfähigkeit vor allem der südosteuropäischen Regierungen betrifft, die ihnen zustehenden Mittel überhaupt abzurufen, schlägt Hahn vage vor, „gewisse Bedingungen in die Partnerschaftsverträge einzufügen, die die Verbesserung der administrativen Fähigkeit betreffen“.

Hahn will zudem eine neue Höchstgrenze für die Vergabe von Kohäsionsmitteln einführen. Ab 2014 soll jeder EU-Staat höchsten 2,5 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes aus EU-Regionalförderungen bestreiten. Bisher sind es vier Prozent. Diese Maßnahme betrifft in erster Linie Polen. Dessen Wirtschaft war in den letzten Jahren stärker gewachsen, als es die Kommission erwartet hatte. Als Folge dessen würde ein sehr hoher Anteil von Hahns Budget an Polen gehen, wenn die Vier-Prozent-Grenze bestehen bliebe. Das würde den Neid anderer Staaten schüren.

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Weitere Hilfe für das Burgenland

Hahns Vorschlag, der von Europaparlament und Rat beschlossen werden muss, sieht folgende Aufteilung der Mittel vor: 162,6 Milliarden Euro für die am wenigsten entwickelten Regionen (deren Wirtschaftsleistung geringer als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ist); 38,9 Milliarden Euro für die neuen „Übergangsregionen“ (75 bis 90 Prozent der durchschnittlichen EU-Wirtschaftsleistung, darunter das Burgenland); 53,1 Milliarden Euro für die etwas entwickelteren Regionen (mehr als 90 Prozent des EU-Mittelwertes); 11,7 Milliarden Euro für territoriale Zusammenarbeit; 68,7 Milliarden Euro für den Kohäsionsfonds; 40 Milliarden Euro für transeuropäische Infrastrukturprojekte; und 926 Millionen Euro für die entlegensten Regionen (zum Beispiel Frankreichs überseeische Departements).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2011)

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