Der Staat krankt momentan an mehreren Defekten. Zur politischen Hygiene gehören eine transparente Parteienfinanzierung und ein Lobbyingregister, in dem alle Lobbyisten vertreten sind – auch die Sozialpartner.
Verglichen mit den Summen, die in den diversen heimischen Korruptionssümpfen versickern, ist die unsägliche Causa Birnbacher in Kärnten ja ein Klacks: Es geht um läppische sechs Millionen aus der Kärntner Landesholding, die der Steuerberater des Kärntner ÖVP-Chefs von den Herren Martinz und Haider für – ja, wofür eigentlich? – zugeschanzt bekommen hat und deren Verbleib bei aller Unschuldsvermutung großteils ungeklärt ist.
Die Sache zeigt aber mehrere Defekte auf, an denen dieser Staat momentan krankt und die, wenn sie nicht behoben werden, durchaus das Potenzial haben, dem Wirtschaftsstandort schweren Schaden zuzufügen.
Erstens: Die Parteien haben die Fähigkeit zu politischer und moralischer Hygiene verloren. Hätten sie diese, dann wären der Kärntner ÖVP-Chef Martinz ebenso wie die zahlreichen Haider-Kompagnons, die am Niederwirtschaften des Landes in der Haider-Ära beteiligt waren und jetzt immer noch in Top-Positionen beim Zudecken helfen, längst Geschichte.
Zweitens: Man kann in diesem Land offenbar auch bei renommierten Wirtschaftsprüfungskanzleien Gutachten „kaufen“. Anders sind die Unterschiede in den diversen Birnbacher-Gutachten nicht zu erklären. Dass die ertappten „Schlechtachter“ dann behaupten, sie hätten eigentlich etwas ganz anderes begutachtet, sich aber nicht gegen die in diesem Fall ja evidente Missinterpretation durch ihre Auftraggeber wehren können, macht die Sache auch nicht besser.
Drittens: Geldflüsse im Umkreis von politischen Parteien verlaufen weiterhin wie Flüsse im Karst: weitgehend unterirdisch. Das dürfte wohl eine der Hauptursachen für das Ausmaß an Korruption im Lande sein. Gelegenheit macht eben ganz einfach Diebe.
In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass jetzt mit dem Lobbyistenregister erstmals versucht wird, Transparenz in diverse Aktivitäten im politischen Umfeld zu bringen. Noch bemerkenswerter ist freilich, dass die SPÖ und vor allem der ÖGB versuchen, die größten österreichischen Lobbyingorganisationen, nämlich die Sozialpartner, aus dem Register heraus zu halten.
Wieso eigentlich? Die gesetzlichen Interessenvertretungen gerieren sich ja häufig als politische Vorfeldorganisationen und sind selbstverständlich auch Instrumente der (oft indirekten) Parteienfinanzierung.
Das ist weder verboten noch unsauber – wenn es transparent läuft. Zur Transparenz gehört eine saubere Offenlegung der Lobbyingaktivtäten im Verein mit einer sauberen Offenlegung der Geldflüsse in den Parteikassen (soweit die Eingänge betroffen sind). In einer entwickelten Demokratie sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Dass es das bei uns offenbar nicht ist, lässt einem so manche unschöne Entwicklung klarer erscheinen.
Was für die gesetzlichen Interessenvertretungen (also die Kammern) zu gelten hätte, ist in viel größerem Ausmaß noch für den ÖGB und die Industriellenvereinigung relevant. Denn die beiden Organisationen sind private Vereine mit großem Einfluss auf die Gesetzgebung im Land, für die Transparenzkriterien noch viel mehr zu gelten hätten.
Wenn jetzt ÖGB-Granden sagen, wir bräuchten ein Anlassgesetz gegen Hochegger & Co., aus dem die größten Lobbyingorganisationen ausgenommen sind – nun, dann hat man wohl ein Gesetz im Sinn wie jene Anti-Korruptionsbestimmungen, die derzeit ausgerechnet Abgeordnete zum Nationalrat vom „Anfütterungsverbot“ ausnehmen.
Ein Land, in dem man straffrei Abgeordnete „anfüttern“ kann: Das gibt es in der zivilisierten Welt wohl kein zweites Mal. Mag sein, dass man das beim ÖGB und anderen im Nationalrat vertretenen Sozialpartnern ganz praktisch findet. Dem Stand der Zivilisation entspricht es aber nicht.
Damit kein Missverständnis entsteht: Hier geht es nicht darum, Sozialpartnern irgendetwas zu unterstellen. Hier geht es darum, dass sich die zahlreichen sichtbar gewordenen Korruptionssümpfe im politiknahen Bereich nur durch umfassende Transparenz trockenlegen lassen. Und von der darf klarerweise niemand ausgenommen werden. Sonst ist die ganze Übung vergebens.
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