Häftlinge ins Ausland: Österreich spart Geld

Haeftlinge Ausland oesterreich spart
Haeftlinge Ausland oesterreich spart(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Justiz-Vorstoß. Kriminelle, die aus anderen EU-Staaten stammen, sollen zur Verbüßung ihrer Strafe künftig ungefragt in die Heimat gebracht werden. Für die Kosten der Haft muss dann ihre Heimat aufkommen.

[WIEN] Rund hundert Euro pro Tag kostet ein Häftling den österreichischen Steuerzahler, und der Ausländeranteil unter den Häftlingen ist hoch. Fast jeder Zweite ist nichtösterreichischer Staatsbürger, immerhin 1473 der insgesamt 8787 Häftlinge sind Bürger eines anderen EU-Staates. Und diese Sträflinge aus anderen EU-Ländern sollen laut einem neuen Gesetzesentwurf des Justizministeriums künftig ihre Strafe in der Heimat verbüßen - auf Kosten ihres Landes versteht sich. Das Ministerium rechnet daher bereits mit einer deutlichen Kostenersparnis.

Die Verlegung des Häftlings in die Heimat war zwar schon bisher möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Sowohl das Heimatland selbst als auch der Betroffene mussten der Verlegung zustimmen. Das führte dazu, dass es nur in knapp hundert Fällen pro Jahr zu einer Überstellung kam. Ein Gesetzesentwurf sieht nun aber vor, dass dieses Erfordernis der Zustimmung entfällt. Österreich könnte dann frei entscheiden, ob es einen EU-Bürger in ein Gefängnis seines Heimatlandes überstellen möchte. Diese Variante soll somit künftig zum Regelfall werden, heißt es aus dem Justizministerium. In der Praxis wird der Sträfling zunächst einmal in Österreich in Haft genommen werden. Der Anstaltsleiter prüft sodann, ob es sich um einen EU-Bürger handelt, den man in die Heimat überstellen soll. Falls ja, nimmt die Staatsanwaltschaft mit den ausländischen Behörden Kontakt auf und vereinbart den genauen Termin für die Überstellung.

Leichtere Resozialisierung

Die Novelle ist freilich kein Alleingang Österreichs. Vielmehr wird damit ein Rahmenbeschluss der EU aus dem Jahr 2008 umgesetzt. Der Grundgedanke liegt darin, dass die Strafe in jenem Staat vollzogen werden soll, in dem der Täter am besten resozialisiert werden kann. Und dies ist in aller Regel die Heimat des Betroffenen. Die Kostenfragen für die Haft sind auch eindeutig geklärt: „Wird zum Beispiel ein niederländischer Staatsangehöriger in Österreich verurteilt, dann kann die Strafe in den Niederlanden vollstreckt werden, und die Kosten sind auch von den Niederlanden zu tragen. Lediglich die Kosten für die Überstellung wären von Österreich zu tragen", erklärt eine Sprecherin von Justizministerin Beatrix Karl der „Presse". Der Gesetzesbeschluss soll noch heuer folgen, die neuen Regeln dann ab dem kommenden Jahr angewandt werden.

Möglich wird es auch sein, heimische Sträflinge aus Nicht-EU-Staaten in andere EU-Staaten zu verlegen, sofern dort familiäre oder wirtschaftliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Wenn etwa ein verurteilter Weißrusse Beziehungen nach Polen aufweist, kann er nach Warschau überstellt werden. In diesen Fällen bleibt aber die Zustimmung erforderlich: Der Betroffene und das Land, in dem er die Haft verbüßen soll, müssen mit der Verlegung einverstanden sein.

Strafe kann gemäßigt werden

Die Idee, dass ausländische Häftlinge zur Verbüßung ihrer Strafe in ihre Heimat verlegt werden, ist nicht neu. Justizminister Dieter Böhmdorfer hatte diesen Plan bereits zu Zeiten der schwarz-blauen Regierung verfolgt, aber nicht realisiert. Der jetzige Beschluss hat den Vorteil, dass ihn alle EU-Staaten mittragen und der gegenseitige Austausch von Häftlingen somit problemlos funktionieren sollte. Allerdings könne das Heimatland des Sträflings nach der Überstellung die Haftstrafe mäßigen, erklärt man im Justizministerium. Dies werde dann passieren, wenn das Delikt im Heimatstaat milder bestraft wird als in Österreich. Eine Verschärfung von Urteilen sei hingegen ausgeschlossen.

Die EU-weite Regelung bedeutet freilich auch, dass Österreich für die Kosten österreichischer Häftlinge aufkommen muss, wenn diese von anderen Staaten hierher gesandt werden. Die Zahl der inhaftierten Österreicher in anderen EU-Staaten dürfte aber deutlich geringer sein als die Zahl der EU-Bürger in heimischen Gefängnissen. Nach Angaben des Außenministeriums wurden etwa im Jahr 2009 weltweit 353 Österreicher im Ausland verurteilt, ein Drittel davon übrigens in Deutschland.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2011)

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