Notärztin: Conrad Murray hat etwas verschwiegen

Richelle Cooper
Richelle CooperAl Seib
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Die Notärztin, die Michael Jackson für tot erklären ließ, hat den Leibarzt des Sängers schwer belastet. Murray habe wichtige Informationen verschwiegen. Dem Arzt drohen vier Jahre Haft.

Der Herzspezialist Conrad Murray habe wichtige Informationen unterschlagen, sagte Notärztin Richelle Cooper am Montag zu Beginn der zweiten Prozesswoche im Gericht von Los Angeles. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Arzt habe ihr lediglich mitgeteilt, dass Jackson ein Beruhigungsmittel eingenommen hatte. Die Verabreichung des Narkosemittels Propofol habe er verschwiegen, sagte Cooper im Zeugenstand. Sie hat Jackson damals für tot erklärt.

Jackson war an einer Vergiftung durch Propofol gestorben. Laut Anklage hat Murray "grob fahrlässig" gehandelt und den Tod durch das Verabreichen starker Medikamente herbeigeführt. Die Verteidigung will dagegen beweisen, dass der Sänger am Todestag etliche Medikamente ohne Wissen seines Arztes eingenommen und sich damit versehentlich selbst getötet hatte.

Reanimation war vergeblich

Cooper hatte den Sänger am 25. Juni 2009 für tot erklärt. Sanitäter hatten vergeblich versucht, den Sänger in dessen Haus wiederzubeleben. Nach der Einlieferung ins Krankenhaus bemühten sich die Ärzte weiter um Jackson. Der Patient sei bereits tot gewesen, gab Cooper zu Protokoll.

Ähnliche Vorwürfe hatten die zwölf Geschworenen bereits in der ersten Prozesswoche gehört. Ein Sanitäter, der ins Haus von Jackson gerufen worden war, sagte aus, Murray habe die starken Mittel, die der Sänger eingenommen hatte, verschwiegen.

Murray drohen vier Jahre Haft

Das Verfahren in Los Angeles kann sich nach Einschätzung des Richters über vier bis fünf Wochen hinziehen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen Murray vier Jahre Haft.

(APA/dpa)

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Die Geschworenen haben sich nicht auf ein Urteil einigen können und setzen die Beratungen nach dem Wochenende fort. Der Arzt Conrad Murray muss sich wegen fahrlässiger Tötung des "Kings of Pop" verantworten.

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