Nach den Schuldsprüchen in der AKH-Affäre: Die „falschen“ Zivildiener müssen nun nachdienen. Ein Untreueverfahren gegen vier AKH-Manager läuft - darunter einen mittlerweile pensionierten Verwaltungsdirektor.
Wien. Nach den drei Schuld- und den vier Freisprüchen in der AKH-Zivildiener-Affäre kehrt keineswegs Ruhe ein: An gleich vier weiteren Fronten beschäftigt der Fall AKH weiterhin die (Strafverfolgungs-)Behörden. Ein Überblick.
► Diversion für Zivildiener. Wie berichtet, drehte sich der noch Donnerstagnachmittag zu Ende gegangene Amtsmissbrauchsprozess um Manipulationen beim Einsatz von drei Zivildienern im AKH. Zwei der drei jungen Männer sind Söhne von Geschäftsführern der Personalvermittlungsfirma AGO, also jener Firma, die mit dem AKH einen höchst umstrittenen (mittlerweile aufgekündigten) 50-Millionen-Euro-Vertrag abgeschlossen hat. Allen dreien war zwar vom AKH die Ableistung des Zivildienstes bestätigt worden, in Wahrheit waren sie aber praktisch die ganze Zeit weiterhin in der Firma AGO beschäftigt. Fazit: Der nunmehr in eine Verwaltungsabteilung versetzte 43-jährige Personalchef des AKH erhielt wegen Amtsmissbrauchs 18 Monate bedingte Haft. Richterin Beatrix Hornich erklärte, der Verurteilte habe „keinerlei Schuldeinsicht gezeigt und versucht, seine Verantwortung auf andere Personen abzulenken“. Die Ex-AKH-Pflegedirektorin hat sechs Monate, ein ehemaliger AGO-Boss ein Jahr bedingt erhalten. Auch die Zivildiener kommen nicht ungeschoren davon. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat, so wird am Freitag bestätigt, Ermittlungen in Richtung Beitrag zum Amtsmissbrauch geführt, sich dann aber für eine Erledigung durch Diversion entschieden. So bleibt den drei „falschen“ Zivildienern zwar ein Gerichtsverfahren erspart, nun müssen sie aber „gemeinnützige Leistungen in hohem Ausmaß“ erbringen, wie Oberstaatsanwältin Eva Habicher der „Presse“ bestätigt.
► Zivildiener müssen „nachsitzen“. Abgesehen von der staatsanwaltlichen Reaktion auf das Verhalten des Trios hat auch die Zivildienstserviceagentur noch eine Rechnung mit dem Trio offen. „Wenn sie ihren Zivildienst nicht ordentlich abgeleistet haben, werden sie neuerlich zugewiesen“, so der Chef der Agentur Ferdinand Mayer. Klar ist: Die gemeinnützige Arbeit und das Nachsitzen werden nicht im AKH erfolgen.
► Die zweite Instanz wartet. Da weder die drei Schuldsprüche noch die vier Freisprüche (so entging etwa der AKH-Pflegedirektor einer Bestrafung) rechtskräftig sind und der verurteilte (und versetzte) Personalchef bereits Rechtsmittel angemeldet hat, geht das Verfahren mit höchster Wahrscheinlichkeit in die zweite Instanz. Im Klartext: Das letzte Wort hat der Oberste Gerichtshof.
► Untreueverfahren läuft. Die Zivildiener-Affäre scheint lediglich ein Vorgeschmack auf einen möglichen neuen, weit größeren AKH-Prozess zu sein. Wie „Die Presse“ berichtete, läuft seit Monaten ein Untreueverfahren gegen vier weitere AKH-Beamte – darunter den mittlerweile pensionierten Verwaltungsdirektor B. – und auch gegen den nun (erstinstanzlich) verurteilten AGO-Geschäftsführer. Kern dieses Verfahrens ist der oben erwähnte 50-Millionen-Euro-Deal. „Ob es eine Anklage gibt, wird sich in zwei bis drei Monaten entscheiden“, erklärt Oberstaatsanwältin Habicher.
Anlässlich der Schuldsprüche schießen sich Wiener VP und Wiener FP auf AKH-Direktor Reinhard Krepler und auf SP-Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely ein. Krepler sei „der falsche Mann am falschen Ort“, so FP-Stadtrat David Lasar. Außerdem wollen die beiden Oppositionsparteien nach Abschluss des Untreueverfahrens eine Untersuchungskommission im Rathaus einsetzen.