Ein blamables Verfahren

Timoschenko ist keine Heilige – aber einen rechtsstaatlichen Prozess hätte sie verdient.

Egal, welchen Vertreter des politischen Establishments man zuletzt in Kiew befragte, überall waren die gleichen Stehsätze zu vernehmen: Nein, zu einem laufenden Prozess könne man wirklich keinen Kommentar abgeben; eine Beeinflussung der Gerichte verbiete sich nämlich, hier in der Ukraine.

Sehen wir einmal davon ab, dass nicht einmal die Mehrheit der Bevölkerung die Behauptungen ihrer Regierenden über die angebliche Unabhängigkeit des Justizsystems ernst nimmt. Nur ein paar Stunden nach der Urteilsverkündung ließ nun der Präsident höchstselbst mit der Meldung aufhorchen, dass der Prozess womöglich dem Ansehen der Ukraine innerhalb der Europäischen Union geschadet habe, dass die Strafprozessordnung aus dem Jahre 1962, auf die sich die Entscheidung des Gerichts berufe, womöglich veraltet sei. So sieht also „Gesichtswahrung“ auf Ukrainisch aus.


Timoschenko ist natürlich nicht die Heilige, zu der sie ihre Anhänger gerne stilisieren. Doch angesichts dessen, was sich seit Ende Juni in dem Kiewer Gerichtssaal abgespielt hat, hätte der Präsident eigentlich mehr als einmal Anlass gehabt, die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen einzumahnen: Da wurde die Einvernahme von Zeugen der Verteidigung abgelehnt, Timoschenkos Anwälten kaum Zeit zur Durchsicht der 5000-seitigen Anklageschrift gelassen, die Politikerin wegen des Vorwurfs der Prozessstörung seit Anfang August in U-Haft gehalten. Janukowitsch hat geschwiegen. Denn etwas anderes als eine Verurteilung war nie im Skript vorgesehen: Der Präsident will sein Pfand nicht aus der Hand geben.

jutta.sommerbauer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2011)

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