Zwei von der SPÖ beauftragte Gutachter widersprechen Töchterle. Unis könnten ohne entsprechende Verordnungen keine Gebühren einheben. Gutachten teilen die Meinung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt.
Wien/Apa/Red. Die SPÖ legt im Streit um die Studiengebühren noch einmal nach: Gestern, Donnerstag, präsentierte sie zwei weitere Gutachten, die beweisen sollen, dass es nicht möglich ist, Studiengebühren ohne eine entsprechende Verordnung des Ministers einzuheben.
Damit widersprechen sie dem Gutachten von Jus-Dekan Heinz Mayer, das von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) in Auftrag gegeben wurde: Mayer geht davon aus, dass die Unis ohne eine Neuregelung des vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilweise aufgehobenen Studiengebührengesetzes ab März Gebühren einheben können. Die von der SPÖ präsentierten Gutachten kommen zu einem anderen Schluss. Sie teilen die Meinung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der sich in einer Stellungnahme am Mittwoch ähnlich geäußert hat.
Eines der Gutachten stammt vom Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Es sei „unverständlich, wie man zu diesem Schluss kommen kann“, so Öhlinger im ORF-Radio. Er sei sich „wie selten sicher“, dass die Unis ohne entsprechendes Gesetz keine Studiengebühren einheben können. Denn: Nach wie vor stehe im Gesetz, „dass die Einhebung der Studienbeiträge durch eine Verordnung des Ministers zu regeln ist, dass das also keine Angelegenheit des autonomen Wirkungsbereichs der Universitäten ist“, betonte Öhlinger. Auch das zweite Gutachten von Werner Hauser, Jurist an der FH Joanneum in Graz, schlägt in dieselbe Kerbe.
Mayer: „Lässt mich nicht zweifeln“
Mayer selbst zeigte sich von der Kritik unbeeindruckt: „Das ist eine politisch sehr umstrittene Frage, und da versucht natürlich jeder, einen Standpunkt mit Gutachten zu untermauern.“ Alle seine Kritiker würden jedoch die Autonomie der Unis sehr eng auslegen oder versuchten sie überhaupt „wegzuinterpretieren“. „Keines der Gutachten hat ein Argument gebracht, das mich zweifeln lässt.“
Der ehemalige VfGH-Präsident Karl Korinek hat sich indes gegen die Vorgangsweise von Wissenschaftsminister Töchterle ausgesprochen. Anlässlich des Festakts „90 Jahre Arbeiterkammer“ (siehe oben) meinte er, die Unis dürften Gebühren nicht ohne gesetzliche Grundlagen einheben, ebenso wenig wie die Kammern ihre Umlagen. Er sei nicht gegen Uni-Gebühren, aber „man soll mit dem Verfassungsrecht seriös umgehen“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2011)