Hat Innenministerium Bundestrojaner illegal eingesetzt?

profil Bundestrojaner illegal eingesetzt
profil Bundestrojaner illegal eingesetzt(c) FABRY Clemens
  • Drucken

Einem "profil"-Bericht zufolge ist die Fahndungssoftware ohne rechtliche Grundlage angekauft und eingesetzt worden. Die Ermittler hätten sich im rechtlichen Rahmen bewegt, heißt es aus dem Innenministerium.

Das Innenministerium hat laut einem Bericht des Nachrichtenmaganzins "profil" die als "Bundestrojaner" bekannte Fahndungssoftware RFS ohne rechtliche Grundlage angekauft und auch eingesetzt. Der Verkauf des speziell für österreichische Bedürfnisse entwickelten Computerprogramms an den österreichischen Kunden werde von der deutschen Herstellerfirma Digitask bestätigt, schreibt das Magazin in seiner Montag erscheinenden Ausgabe. Aus dem Innenministerium hieß es dazu, die Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die rechtlich auch zulässig sind.

Bereits vor gut einer Woche hatte das Unternehmen bestätigt, "Behörden im Einflussbereich Wiens" zu beliefern. Um wen es sich genau handle, sei "Betriebsgeheimnis", hieß es damals noch.

Laut "profil"-Bericht dürften die Käufer bei ihrem Ankauf auch falsche Angaben gemacht haben, weil jeder Kunde vor dem Ankauf erklären müsse, über die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung der Programme zu verfügen. Der "Bundestrojaner" soll laut "profil" auch bei den Ermittlungen gegen den österreichischen Islamisten Mohamed M. eingesetzt worden sein, was auch aus Zeugenaussagen von Fahndern beim "Terrorprozess" 2008 hervor gehe. Weiters gebe es starke Indizien dafür, dass die in Österreich unerlaubte Spionage-Software auch bei den Ermittlungen im Vorfeld des "Tierschützerprozesses" zum Einsatz gekommen sei, so "profil".

Innenministerium: Im rechtlichen Rahmen

Der Sprecher des Innenministeriums sagte, die österreichische Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die auch rechtlich zulässig sind und "nicht die, die technisch möglich sind". Dies sei auch in jenem Fall aus 2008 dokumentiert. Damals gab es eine Computerüberwachung, da ging es aber nur um die Überwachung des Bildschirminhaltes ("Screenshots"), nicht aber um eine Untersuchung des Computers. Und dies sei sehr wohl im rechtlichen Rahmen.

Der BMI-Sprecher räumt ein, dass es natürlich auch damals für die Ermittler interessant gewesen wäre, den Computer auch zu untersuchen. Dies wäre auch technisch möglich gewesen, "hat aber nicht stattgefunden". Und dies sei "Beweis genug", dass die Polizei "am Boden des Rechtsstaates" sei, so der Sprecher.

Zum angeblichen Kauf selbst wollte man im Innenministerium erneut keine Stellung beziehen. "Wir können grundsätzlich nicht alle kriminaltechnischen Tools, über die wir verfügen, offenlegen", so der Sprecher. Daher könne man auch nicht offenlegen, woher man die technischen Mittel für die Computerüberwachung, die etwa 2008 zur Anwendung gekommen war, bezogen hat. Sicher sei, dass sich alles im rechtlichen Rahmen abspiele.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Justizministerin verspricht Aufklaerung im Bundestrojaner-Fall
Internet

Bundestrojaner: Anfragen und Anzeigen in Österreich

Setzt die heimische Polizei Spionagesoftware aus Deutschland ein? SPÖ, Grüne und BZÖ wollen die Sache näher beleuchten. Aus dem Innenministerium heißt es, es fehle die rechtliche Grundlage für einen Einsatz.
Justizministerin verspricht Aufklaerung im Bundestrojaner-Fall
Internet

Entwickler sagt: "Bundestrojaner" auch in Österreich

Der Hersteller der Spionagesoftware will seine Produkte auch hierzulande an Behörden verkauft haben. Diese streiten aber ab, sie einzusetzen. Es gebe "keine rechtliche Grundlage", heißt es.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.