Beim Sterben sind nicht alle gleich

Beim Sterben sind nicht
Beim Sterben sind nicht(c) Clemens Fabry
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Verschiedene Glaubensrichtungen gehen unterschiedlich mit Verstorbenen und ihrer Bestattung um. Einige Riten können in Österreich aber nicht praktiziert werden, weil sie verboten sind - oder die Infrastruktur dafür fehlt.

Wien. Im Tod sind alle Menschen gleich, heißt es. Das bedeutet aber nicht, dass auch der Umgang mit dem Tod immer der gleiche ist. Im Gegenteil, von Religion zu Religion, von Kulturkreis zu Kulturkreis gibt es teils beträchtliche Unterschiede, wie Menschen mit dem Tod von Angehörigen umgehen. Und welche Rituale sie rund um das Eintreten des Todes begehen.

Das beginnt schon während des Sterbevorgangs. Für die Katholiken gehört etwa die Beichte, die Krankensalbung – volkstümlich auch „letzte Ölung“ genannt – und der Empfang der Kommunion dazu. Bei Muslimen wird der Sterbende mit dem Gesicht in Richtung Mekka ausgerichtet, seine letzten Worte sollen „Es gibt nur einen Gott“ sein. Die Buddhisten wiederum rezitieren Sutras für die Befreiung und Erlösung des Sterbenden, während Hindus verschiedene Gebete sprechen.

Tritt der Tod zu Hause ein, fällt das Abhalten von Riten meist leichter. Häufiger sterben Menschen allerdings in Spitälern – und dort sind manche Rituale nicht oder nur eingeschränkt möglich. „Es ist schon passiert, dass ich bei einem verstorbenen Hindu im AKH die Rituale auf dem Gang machen musste“, sagt Hindupriester Bimal Kundu. Ein interreligiöses Sterbezimmer gebe es nur selten.

Zwischen dem Eintreten des Todes und der Bestattung gibt es auch unterschiedliche Traditionen. Im Islam, dem Judentum und dem Hinduismus ist etwa eine rituelle Waschung der Toten vorgeschrieben. In Österreich findet eine solche meist in einem dazu bestimmten Raum auf dem jeweiligen Friedhof statt.

Nach der Waschung wird der Leichnam eines Juden mit dem Totengewand – einem einfachen weißen Kleid aus Leinen – und dem Gebetsmantel bekleidet. Mit einem Tuch mit etwas Erde aus Israel wird der Verstorbene in den Sarg gelegt. Bis zur Bestattung wird eine Totenwache gehalten.

Das muslimische Ritual verlangt, dass ein Verstorbener ausschließlich mit fließendem Wasser gewaschen wird, damit alle Unreinheiten beseitigt werden. Die Waschung fordert absolute Pietät, denn „der Verstorbene kann sich nicht mehr wehren“, sagt Ali Ibrahin, Leiter des islamischen Friedhofs in Wien Liesing. Nach der Waschung wird die Leiche in weiße Leintücher eingewickelt und seitlich auf seiner rechten Schulter in den Sarg gelegt – damit er im Grab mit dem Gesicht in Richtung Mekka liegen kann.

Waschung mit Gangeswasser

Der Hinduismus schreibt vor, dass der Verstorbene nicht allein gelassen werden soll, da die Seele noch im Raum anwesend sei. Nach der Waschung mit Wasser aus dem Ganges in einem Raum der Feuerhalle Wien wird die Leiche dekoriert, als ob sie noch am Leben wäre. Auf die Lippen kommen einige Tropfen Gangeswasser und das heilige Tulsi-Blatt. Dem Toten werden Parfum und kleine Knödel aus Gerstenmehl, Sesam, Butterschmalz, Milch, Zucker und Joghurt für die Reise ins Jenseits mitgegeben. Die Kremation – für Hindus die höchste Form der Reinheit – ist am Tag des Todes vorgesehen, damit der Geist sich vom Körper lösen kann. Sie beginnt, wenn der älteste Sohn dem Verstorbenen „das Feuer in den Mund“ gibt, was in Österreich nur symbolisch geschieht.

Wegen der langen Behördenwege in Österreich können jedoch bis zu zwei Wochen bis zur Verbrennung vergehen, sagt Christina Kundu, stellvertretende Generalsekretärin der hinduistischen Religionsgesellschaft.

Im Islam und Judentum ist die Verbrennung Verstorbener nicht erlaubt – denn Gottes Geschöpf darf nicht zerstört werden. Eine rasche Beisetzung, wenn möglich noch am Tag des Todes, ist aus Respekt vor dem Toten vorgeschrieben.

Während im Judentum die Grabsteine in Richtung Jerusalem ausgerichtet werden, ist das muslimische Grabfeld so ausgerichtet, dass der Verstorbene mit dem Gesicht in Richtung Mekka liegt. Das Verstreuen der Asche ist in Österreich verboten – deshalb wird die Asche verstorbener Hindus häufig nach Indien geschickt, wo sie in einem Fluss verstreut wird.

Widersprüche zu Gesetzeslage

Im Widerspruch zur österreichischen Gesetzeslage steht auch die Tradition bei Juden und Muslimen, nur in Leinentüchern eingewickelt bestattet zu werden. In Österreich ist das aus hygienischen Gründen verboten. Immerhin – Särge von Juden haben eine kleine Öffnung am Boden, um symbolisch Kontakt zur Erde zu haben, sagt Peter Holeczek, Kundenservice-Leiter der Bestattung Wien.

Im Buddhismus sollte der Körper nach dem Tod drei Tage lang nicht berührt werden, auch nicht, wenn die Person im Spital stirbt, „damit sich der Geist in Ruhe vom Körper lösen kann“, sagt Marina Jahn, Vizepräsidentin der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft. Da das Bestattungsgesetz aber vorschreibt, dass eine Leiche innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in einen gesondert ausgewiesenen Leichenaufbewahrungsraum oder eine Leichenhalle überführt werden muss, bleibt der Tote meist nur zwischen 30 Minuten und vier Stunden unberührt.

Und: In Österreich muss ein Bestattungsunternehmen ein Begräbnis durchführen. Auch das widerspricht der hinduistischen Tradition. Dort werden Verstorbene nur von Familienmitgliedern gewaschen, gesalbt und zum Friedhof gebracht. „Die Hindus sind traditionell aber nicht fanatisch“, sagt Hindupriester Kundu. „Und akzeptieren auch lokale Gebräuche.“

Auf einen Blick

Bräuche: Die rituelle Waschung wird bei Juden von Mitgliedern des Chewrah Kadischah, des jüdischen Beerdigungsvereins, bei Muslimen von Freiwilligen des gleichen Geschlechts vorgenommen.

Bestattung: Bei einem muslimischen Begräbnis tragen Männer den Sarg bis zum Grab auf der Schulter. Die Erde wird, so wie bei Juden, nur von den männlichen Trauergästen ins Grab geschüttet.

Kurs: Der Wiener Krankenanstaltenverbund organisiert regelmäßige Kurse über Sterben, Tod und Trauer in andersgläubigen Traditionen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2011)

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