Die Stadt hat nun eine Klage gegen Bank beim Handelsgericht Wien eingebracht. Das Geschäft mit der Kurs-Zins-Wette soll nicht rechtswirksam sein.
Die Stadt Linz hat am Mittwoch Klage gegen die Bawag P.S.K. beim Handelsgericht Wien einbringen lassen mit dem Ziel, dass Linz in dieser Angelegenheit Recht bekommen will und es sich herausstellen werde, dass der Swap 4175 rechtsunwirksam sei. Das sagte Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) in einer Pressekonferenz mit dem rechtswissenschaftlichen Berater der Stadt, Meinrad Lukas. Mit der Klage wird die Rückforderung der saldierten Zahlungen aus dem Geschäft mit der Bawag begehrt.
Der Streitwert wurde mit 30,64 Millionen Franken (circa 25,2 Millionen Euro) festgelegt. Im wesentlichen stützt sich die Stadt darauf, dass das Swap-Geschäft ihrer Ansicht nach unwirksam ist. In der 53 Seiten starken Klagsschrift gegen die Bank werde dargelegt, dass der Swap "alle gesetzlichen Grenzen überschritten hat, die es gilt einzuhalten, wenn man mit Gemeinden Geschäfte abschließt", so Dobusch.
In der Swap-Affäre geht es um einen Vertrag aus dem Jahr 2007. Die Stadt hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Millionen Euro) mit der Bawag eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swap 4175 inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt hat bisher 24 Millionen Euro überwiesen, die vorerst letzte Rate aber nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss nicht mehr bezahlt und beschlossen, die Bawag zu klagen. Diese wiederum bestreitet, dass Linz nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei.
(APA)