Ein Freispruch mit Zweifeln

Johannes Hahns Dissertation ist kein Ruhmesblatt. Sie ist aber auch kein Plagiat.

Den entscheidenden Satz sagte der Rektor der Universität Wien, Heinz Engl: Es sei bei der Prüfung nicht darum gegangen festzustellen, ob Johannes Hahns Dissertation nun „eine gute, mittelmäßige oder nicht so gute“ war.

Sie war anscheinend nicht so gut. Denn heute, so die beauftragten Gutachter, würde sie wohl nicht mehr den Standards entsprechen. Was wiederum die Frage aufwirft, ob sich in der jahrtausendealten Wissenschaft der Philosophie in den vergangenen 24 Jahren die Standards tatsächlich derart verschoben haben.

Eines ist Hahns Arbeit nach Ansicht der Agentur für wissenschaftliche Integrität, die sich auf drei Expertisen aus dem Ausland stützt, aber nicht: ein Plagiat. Schon eher Schlamperei. Die Uni Zürich hat 2007 ähnlich geurteilt: Hahn habe sich nicht unrechtmäßig fremde Gedanken angeeignet, er habe mehrfach auf den Originalautor verwiesen – allerdings dessen Thesen nicht immer unter Anführungszeichen gesetzt.


Eine Glanzleistung ist Hahns Dissertation also nicht. Kein Ruhmesblatt für einen ehemaligen Wissenschaftsminister. Aber sie ist eben auch kein Plagiat. Womit die übermotivierte Verfolgung – um den Begriff Hetzjagd zu vermeiden – von (vermeintlichen) Jugendsünden eines Politikers, der heute EU-Kommissar ist, nun eingestellt werden kann. Denn welches Interesse sollte die Uni Wien heute daran haben – wie von den Kritikern in den Raum gestellt wird –, ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag zu geben, nur um Herrn Hahn zu entlasten?

oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2011)

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