In Pensionierung eingewilligt: Keine Diskriminierung

Urteil. Der ORF wollte, dass eine Journalistin aus Kostengründen in Pension geht. Man einigte sich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses. Als die Frau von neuer EuGH-Judikatur erfuhr, klagte sie, um den Job doch behalten zu können.

Wien. Wenn sie von den Entscheidungen des EU-Gerichtshofs zur Altersdiskriminierung gewusst hätte, hätte sie niemals der einvernehmlichen Lösung ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt. Zudem habe der Arbeitgeber Druck auf sie ausgeübt. So argumentierte eine Tiroler ORF-Journalistin, die wieder in den Dienst eintreten wollte. Der Oberste Gerichtshof musste klären, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtens war.

Die 1947 geborene Journalistin wurde vom ORF im Jahr 2004 in ein Angestelltenverhältnis übernommen, sie hat Anspruch auf eine ASVG-Pension sowie auf eine betriebliche Zusatzpension. Wegen der angespannten finanziellen Situation beschloss der ORF auch in Tirol beim Personal zu sparen. Um einen sozial verträglichen Weg einzuschlagen, war man bemüht, sich nicht von jüngeren, sondern von älteren Mitarbeitern mit Pensionsanspruch zu trennen. Sowohl mit männlichen als auch mit weiblichen Mitarbeitern wurden rund um den 60.Geburtstag Gespräche über eine Pensionierung geführt. Es gab dann sowohl Männer als auch Frauen, die zwischen dem 60.und 62.Lebensjahr tatsächlich in Pension gingen.

Als man auf die Journalistin vor ihrem 60.Geburtstag zukam, lehnte sie eine Pensionierung ab, weil ihr ASVG-Pensionsanspruch zu gering war. Im Jahr 2008 meldete sich der Personalleiter wieder bei der Mitarbeiterin. Im Raum stand eine Pensionierung ab 2009, die Frau erklärte, bis 65 arbeiten zu wollen. Sie zeigte dem Personalleiter einen Zeitungsartikel, der sich damit beschäftigte, dass Kündigungen auch sozialwidrig sein könnten, wenn Leute mit Erreichen des Regelpensionsalters pensioniert werden.

OGH: Kein Druck auf Mitarbeiterin

Zudem ließ sich die Frau bei der Pensionsversicherungsanstalt ausrechnen, wie hoch ihr Anspruch ab 2011 wäre. Schließlich einigte sich die Frau mit dem ORF im August 2008 darauf, dass das Arbeitsverhältnis per Ende 2010 einvernehmlich enden sollte.

Im Herbst 2009 erfuhr sie aber von der neuen Rechtssprechung des EU-Gerichtshofs zum Verbot der Zwangspensionierung von Frauen mit Erreichen des Regelpensionalters. Nun beschritt die Journalistin den Klagsweg, aber vergeblich. Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass die Frau nicht durch Druck des Arbeitgebers zur Auflösung des Vertrags gezwungen wurde. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frau gekündigt worden wäre, hätte sie nicht zugestimmt. Und Diskriminierung habe es auch nicht gegeben, da sich die Pensionierungsgespräche an Männer und Frauen gerichtet hätten (9 Ob A 63/11x).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2011)

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