"Österreich" blitzt mit Klage gegen "Kurier"-Chef ab

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oesterreich blitzt Klage gegen(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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"Kurier" und "Österreich" fechten ihre Streitigkeiten vor Gericht aus. Brandstätter darf schreiben, dass das Fellner-Blatt von Inseraten beeinflusst ist.

Eine weitere Runde im Streit zwischen der Tageszeitung "Kurier" und der Boulevardzeitung "Österreich" ist geschlagen: "Kurier"-Chefredakteur Helmut Brandstätter konnte am Wiener Handelsgericht einen Erfolg in seiner Auseinandersetzung mit der Tageszeitung "Österreich" verbuchen - dem nicht rechtskräftigen Spruch zufolge darf Brandstätter sinngemäß behaupten, die Berichterstattung des Fellner-Blatts über den Krisen-Gipfel der EU in Brüssel im vergangenen Juli wäre durch ein Inserat des Bundeskanzleramts inhaltlich beeinflusst gewesen.

Eine entsprechende Klage der Mediengruppe "Österreich" mit einem Streitwert von 122.000 Euro wurde vom Handelsgericht abgewiesen. Fast zeitgleich hatte das Straflandesgericht Wien in einem anderen Verfahren entschieden, Fellner dürfe Brandstätter einen "journalistischen Bettnässer" nennen. Auch dieses Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

Gipfel-Berichterstattung "gekauft"?

"Österreich" hatte vor dem Handelsgericht auf Unterlassung, Schadenersatz und Widerruf der Unterstellung geklagt, die Gipfel-Berichterstattung des Fellner-Blatts sei durch ein Inserat des Bundeskanzleramtes "erkauft" worden. Dies hatte Brandstätter sinngemäß in einem Video-Kommentar auf der Website des "Kurier" behauptet, der auch auf dem Video-Portal Youtube platziert wurde. In der Print-Ausgabe des "Kurier" hieß es am 1. August, einige Ministerien hätten zuletzt "massiv" bei "Österreich" inseriert, was "Jubelgeschichten nach dem Motto 'Der Bundeskanzler hat den EU-Gipfel gerettet'" zur Folge gehabt habe.

Die "Österreich"-Gruppe wertete dies als ehrenbeleidigende und kreditschädigende Äußerungen. Die Berichterstattung werde selbstverständlich von niemandem außerhalb der Redaktion beeinflusst.

Werturteil, keine Tatsache

Richterin Christine Mautner-Markhof hat in ihrem am vergangenen Freitag zugestellten Urteil das Klagbegehren zur Gänze abgewiesen. Bei der inkriminierten Passage handle es sich um "keine einem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern eine reine Wertung" Brandstätters, die als sogenanntes Werturteil zu qualifizieren sei.

Für die Richterin war dieses noch rechtlich gedeckt. "Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass tatsächlich ein Inserat geschaltet wurde und die Klägerin mit ihrer doch eher einseitigen Berichterstattung die Reaktion der Beklagten herausgefordert hat, sind die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten worden", ist dem Urteil zu entnehmen. Der Rolle der der Medien als "public watchdog" sei es "immanent, Kritik zu äußern, sofern kein massiver Wertungsexzess vorliegt. Das war hier nicht der Fall."

(APA)

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