Schuldenbremse: Fragen und Antworten

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Die Bundesregierung will die Staatsverschuldung drücken und zieht eine Bremse ein. Experte Felderer lobt den Plan. Verfassungsjurist Mayer jedoch nennt ihn ein "Placebo". Und die Landeshauptleute protestieren.

Die Regierungsspitze gab sich staatstragend. Von „einer gewissen historischen Dimension“ sei die Ministerratssitzung gewesen, erklärte Vizekanzler Michael Spindelegger im Pressefoyer hinterher. Schließlich habe man die (von der ÖVP geforderte) Schuldenbremse beschlossen. Kanzler Werner Faymann pflichtete bei: „Man muss mit dem Geld, das man hat, auskommen.“ Doch was bringt die Schuldenbremse wirklich?

Was besagt die Schuldenbremse und ab wann gilt sie?

Andere Länder wie die Schweiz (siehe Artikel unten) haben Schuldenbremsen bereits verankert. Österreich lehnt sich nun an das deutsche Modell an. So soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass ab 2017 das Defizit des Bundes höchstens 0,35Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) betragen darf. Bis dahin gelten bloß die EU-Regeln, wonach das strukturelle Defizit jedes Jahr um 0,75 Prozent des BIPs verringert werden muss. Andernfalls werden Strafzahlungen fällig.

Der Schuldenstand soll in Österreich bis 2020/21 wieder unter die EU-Grenze von 60 Prozent des BIPs fallen. Diese Grenze wird aber nicht ins Gesetz geschrieben. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse darf nur in Ausnahmefällen gemacht werden, etwa bei Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen.

Werden auch Länder und Gemeinden in die Pflicht genommen?

Ja, im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich festgelegt, dass auch Länder und Gemeinden ausgewogen bilanzieren müssen – ab 2017. Die Details dazu werden im Stabilitätspakt festgelegt. Der aktuelle wird daher schon 2012 auslaufen und nicht, wie geplant, erst 2014. Im neuen Pakt sollen die Vorgaben unbefristet festgeschrieben werden.

Doch die Landeshauptleute protestieren: Gabi Burgstaller (Salzburg, SPÖ) und Josef Pühringer (Oberösterreich, ÖVP) fordern weitere Verhandlungen, weil sie das „Bundesdiktat“ (Pühringer) ablehnen. Auch Vorarlberg und die Steiermark wehren sich gegen Eingriffe in die Budgets der Länder.

Wie reagierten die Finanzmärkte auf die Pläne der österreichischen Regierung?

Die Verzinsung österreichischer Staatsanleihen stieg am Dienstag trotzdem weiter stark an. Für Anleihen mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren wurde am Nachmittag eine Rendite von 3,65Prozent verlangt, was einem Anstieg von 6,6Prozent an einem Tag entspricht. Der Abstand zu Deutschland ist damit deutlich gestiegen. Denn deutsche Bundesanleihen mit einer zehnjährigen Laufzeit werfen eine Rendite von rund 1,7Prozent ab. Sie gelten als die sichersten Europas.

Was passiert, wenn sich die Politik künftig nicht an die Schuldenobergrenze hält?

Diesfalls wäre das Budget verfassungswidrig, erklärten Faymann und Spindelegger nach dem Ministerrat. Ein einzelner Bürger könnte das Budgetgesetz aber nicht erfolgreich anfechten, sagt der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer zur „Presse“. Möglich wäre, dass eine Landesregierung einschreitet oder ein Drittel der Nationalrats- bzw. Bundesratsabgeordneten das Budget anficht. Was dann passiert? Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte wohl nur schwerlich anstelle der Politik entscheiden, in welchen Bereichen nun gespart werden soll und in welchen nicht.

Denkbar wäre, dass der VfGH der Politik eine Reparaturfrist für das gesamte Budget setzt. Wenn in der Zwischenzeit keine neuen Budgetgesetze beschlossen werden, würden dann die alten ersatzlos gekippt.

Hätten Politiker, die die Schuldengrenze ignorieren, etwas zu befürchten?

Wohl kaum. Zwar könnte das Parlament Minister vor dem VfGH anklagen oder gar die Regierung entlassen. Für beides braucht es aber eine Mehrheit im Parlament – und die hat die Regierung in aller Regel hinter sich. Die Conclusio für Jus-Dekan Mayer: Die Schuldenbremse sei bloß ein „Placebo“.

Ist es neu, dass ein ausgeglichenes Budget in der Verfassung verankert wird?

Nein. Schon seit Langem steht in der Verfassung, dass Bund, Länder und Gemeinden „bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben“ haben. Praktische Bedeutung erlangte diese Bestimmung nie.

Wie soll der Schuldenstand bis 2020 auf 60 Prozent des BIPs gedrückt werden?

Laut Bernhard Felderer, dem Chef des Staatsschuldenausschusses, sind tiefe Einschnitte vonnöten: Rund 40 Milliarden Euro an Schulden müssten abgebaut werden – je nach Konjunktur.

Ziel der Regierung ist es, strukturell „bis zu zwei Milliarden Euro jährlich“ einzusparen. Nebenbei sind auch einnahmenseitige Maßnahmen im Gespräch. Die SPÖ drängt weiterhin auf Vermögenssteuern. Aufseiten der ÖVP formulierte der niederösterreichische Landeshauptmann, Erwin Pröll, vor Kurzem die Idee, Spitzenverdiener eine Zeit lang höher zu besteuern. Die SPÖ reagierte positiv, doch dieser Vorschlag ist ÖVP-intern umstritten. Finanzministerin Maria Fekter stellte am Dienstag im ORF-Radio einmal mehr höhere Ökosteuern in den Raum.

In welchen Bereichen wird die Regierung den Sparstift ansetzen?

Im Einsparungsdrehbuch stehen die Schlagworte Frühpensionen, Subventionen, Gesundheitssystem und Verwaltungsreform. Wobei die Details noch Gegenstand heftiger Debatten werden dürften – zwischen SPÖ und ÖVP einerseits, zwischen Bund und Ländern andererseits. Denn die Ansätze widersprechen einander zum Teil stark.

Welche Pläne gibt es für Reformen im Pensionsbereich?

Die ÖVP hat vor allem die Frühpensionen im Visier – das faktische Pensionsantrittsalter, das bei 58,2 Jahren liegt, soll durch ein Sanktions- und Anreizsystem angehoben werden: Höhere Abschläge für Frühpensionisten (im Moment 4,2Prozent im Jahr), umgekehrt höhere Zuschläge für jene, die über das Regelpensionsalter (65 Jahre) hinaus arbeiten. Pro Jahr brächte ein höheres Pensionsantrittsalter mehr als eine Milliarde Euro.

Die Anreize für längeres Arbeiten unterstützt zwar auch die SPÖ – sie wehrt sich aber gegen die Abschaffung der Hacklerregelung.

Wird es Einschnitte bei den Subventionen (Förderungen) geben?

Davon ist auszugehen, denn das Fördervolumen beläuft sich derzeit auf 15 Milliarden Euro. Die Regierungsparteien haben vor allem die Kernklientel des jeweils anderen im Visier. So drängt die SPÖ auf Kürzungen der Landwirtschaftssubventionen. Die ÖVP fordert Einschnitte bei den ÖBB.

Wird es Änderungen im Gesundheitssystem geben?

Über die Spitäler verwalten die Länder derzeit tausende Arbeitsplätze und millionenschwere Budgets, die maßgeblich (zu 65 Prozent) vom Bund finanziert werden. Doch die Kosten für die Krankenhäuser sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als das BIP, weshalb die Länder mittlerweile auf einem Schuldenberg von rund zwei Milliarden Euro sitzen.

Seit Monaten wird daher über eine Reform verhandelt. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) möchte Planung, Steuerung und Finanzierung beim Bund zentrieren. Die Landeshauptleute sind skeptisch.

Wie stehen die Oppositionsparteien und Experten zur Schuldenbremse?

Für einen Parlamentsbeschluss braucht die Regierung die Stimmen einer Oppositionspartei. Grüne und BZÖ signalisierten zumindest Verhandlungsbereitschaft.

Die FPÖ lehnt die Schuldenbremse als „unehrlich“ ab. IHS-Chef Bernhard Felderer hofft dennoch auf einen Beschluss, weil er von der Schuldenbremse „sehr beeindruckt“ ist, wie er am Dienstag erklärte: Sie werde für „riesiges Vertrauen“ sorgen und Österreich so gegen Spekulanten wappnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2011)

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