Sechzig Milliarden für eine unvermeidliche Bremsspur

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Wenn die Regierung ihre Schuldenbremse ernst meint, könnte sie zum „Aufwärmen“ vor dem großen Schnitt gleich einmal bei den Privilegien ihrer Kernschichten anfangen.

An dieser Stelle war vor ein paar Wochen zu lesen, die Regierung sei nicht reformfähig. Die notwendige Sanierung des Staates werde erst nach dem großen Krach auf Druck des IWF begonnen werden können.

Das war ein Irrtum: Moody‘s und Standard & Poor's haben gereicht. Jetzt bekommen wir eine verfassungsmäßig verankerte Schuldenbremse, die aber von den Märkten ganz offenbar noch nicht wirklich ernst genommen wird. Denn der jüngste starke Anstieg der österreichischen Staatsanleihe-Renditen – ein Signal dafür, dass die Anleihe-Großgläubiger zunehmend an der Sanierungsfähigkeit des Landes zweifeln – ist erst nach der Ankündigung der „Schuldenbremse“ passiert.

Wir wissen freilich noch nicht, wie die Regierung zu bremsen gedenkt. Das ist aber der entscheidende Punkt. Denn grundsätzlich hat die Herren Faymann und Spindelegger (und deren Vor- und Vorvorgänger) ja auch bisher niemand daran gehindert, das Land nachhaltig auf Vordermann zu bringen. Sie haben es nur nicht getan.

Mit den bisherigen lächerlichen Ansagen wird das Werk jedenfalls nicht gelingen. Dafür sorgen schon die Dimensionen: Bis 2020 müssen 40 Mrd. Euro eingespart werden, um auf den angepeilten Wert von 60 Prozent Staatsverschuldung zu kommen, hat es geheißen. Das stimmt natürlich nur, wenn man ausblendet, dass die ausgelagerten Schulden von ÖBB und Asfinag demnächst zur Gänze im normalen Budget aufscheinen werden, und wenn man als pathologischer Optimist annimmt, dass die 21 Milliarden an Garantien für den Euro-Rettungsschirm Garantien bleiben und nicht schlagend werden. In der Realität wird sich der Einsparungsbedarf für diese acht Jahre also wohl in der Gegend von 60 bis 80Milliarden bewegen.

Weil der Maßstab für die Schuldenquote der Anteil der Verbindlichkeiten am BIP ist, kann man die Quote natürlich auch herunterbringen, indem man das Bruttoinlandsprodukt stark aufbläst. Entweder durch hohes Wirtschaftswachstum (was es in nächster Zeit wohl nicht „spielen“ wird) oder durch Hyperinflation. Da experimentiert Wien derzeit ja recht vielversprechend mit der Häupl/Vassilakou-Methode: Nach einer 33-prozentigen Steigerung der Kanalgebühren werden gerade die Kurzparkgebühren um 66 Prozent hochgeschnalzt.

Wenn die Schuldenbremse ernst gemeint ist, reden wir aber nicht davon, sondern von einem Einsparungsbedarf von realistischerweise fünf bis acht Mrd. Euro im Jahr bis 2020. Da reicht selbst die (unrealistische) Ausschöpfung des gesamten von Experten errechneten Sparpotenzials in den Bereichen Verwaltung, Gesundheit, Pensionen und Förderwesen nicht aus. Es wird also tief in die privilegierten Kernschichten der beiden Koalitionsparteien gehen.

Die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremser würde steigen, wenn sie als Fingerübung gleich einmal mit der „Harmonisierung“ ihrer Kernschichten begännen, bevor dann die gesamte Bevölkerung für die Schuldenpolitik der vergangenen Jahrzehnte bluten muss.

Zum Beispiel bei den Steuergeld-Vernichtungsmaschinen ÖBB und Landwirtschaft. Eine weitere Verschlechterung der (immerhin noch zu 90Prozent beitragsgedeckten) ASVG-Pensionen wäre wohl entschieden leichter zu argumentieren, wenn man nicht mehrstellige Millionenbeträge für rüstige Eisenbahner-Pensionisten in den Mittfünfzigern ausgeben müsste. Das, was die Infrastrukturministerin derzeit „Anhebung des Pensionsantrittsalters“ bei den ÖBB nennt, ist jedenfalls ein schlechter Scherz mit Zieldatum St. Nimmerlein. Wenn man dann auch noch jene Länder und Gemeinden, die noch nicht einmal die letzte Beamten-Pensionsreform umgesetzt haben, dazu bewegen könnte, wäre schon einmal ein schöner Batzen eingespart.

Und bevor wir, wie dies ein prominenter Bauernbündler im Landeshauptmannstatus getan hat, über befristete Solidaritätszuschläge beim Spitzensatz der Einkommensteuer nachdenken, fragen wir erst einmal, ob es opportun ist, eine ganze Berufsgruppe de facto vom Einkommensteuersystem auszunehmen: Durch die Pauschalierung zahlt der Durchschnittsbauer um die 200 Euro Einkommensteuer – im Jahr. Das muss jede Billa-Kassierin im Monat ablegen. Seltsam, nicht?

Und wenn man dann an die offenbar auch schon akkordierte Vermögenssteuer geht, fragen wir uns erst einmal, ob wirklich große Vermögenszuwächse – nämlich die „Umwidmungsgewinne“ bei Grundstücken, die aus Besitzern von ein paar Hektar landwirtschaftlichem Grund schnell Millionäre machen können – weiter von der ansonsten lückenlosen Vermögenszuwachsbesteuerung ausgenommen bleiben sollen.

Man sieht: Der Anfang ist ja gar nicht so schwer. Und man hat dann gleich bewiesen, dass man auch in privilegierte Kernschichten schneiden kann. Das würde die „Märkte“ wahrscheinlich mehr überzeugen als inhaltslose Verfassungsklauseln.


E-Mails: josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2011)

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