Die NPD ist zu verbieten – um Opfer vor Mördern zu schützen

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verbieten ndash Opfer Moerdern(c) Dapd (Timm Schamberger)
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Ein Parteiverbot kann den Neonazismus nicht austreiben. Es ist kein Allheilmittel, das behauptet auch keiner. Aber der Staat muss Opfer von Ausländerhass schützen: Sie sind nicht so stabil und kräftig wie die Demokratie. Ihre Menschenwürde darf nicht mit Füße getreten werden.

Die deutschen Sicherheitsbehörden, der Bundesinnenminister an ihrer Spitze, sprechen von einer „neuen Dimension des Rechtsextremismus“. Das haben sie auch schon gesagt, als 2003 das geplante Attentat auf die Grundsteinlegung der neuen jüdischen Synagoge in München aufgedeckt wurde. Neue Dimension? Neu ist der braune Terror nicht. Neu ist aber, dass eine Neonazi-Bande über ein Jahrzehnt ungehindert, unerkannt und unverfolgt mordend durch Deutschland ziehen konnte.

Seitdem nun klar geworden ist, dass die Verfassungsschutzberichte seit Jahren falsch sind; seitdem die Innenpolitiker bekennen müssen, dass die Folgerungen, die sie auf dieser Basis gemacht haben, nicht tragfähig waren; seitdem jeden Tag neue Fehlleistungen des Verfassungsschutzes bekannt werden und immer neue Details über die Distanzlosigkeit, die zwischen einzelnen Verfassungsschützern und Rechtsextremisten herrscht – seitdem mag man sich verzweifelt fragen, ob womöglich nicht nur die NPD, die rechtsextreme Partei also, die in etlichen Landesparlamenten sitzt, sondern auch der Verfassungsschutz verboten werden sollte. Solche Verzweiflung ist kein guter Ratgeber, aber sie ist verständlich. Die aktuellen Nachrichten handeln ja auch von einer neuen Dimension des Versagens der Sicherheitsbehörden. Pralle Säcke mit Fragezeichen werden derzeit zwischen den Ministerien, zwischen Berlin, den Landeshauptstädten und Karlsruhe hin und her geschleppt: Sie betreffen die Täter, sie betreffen die Taten und die derzeitigen Erkenntnisse, die hinten und vorne nicht zusammenpassen, sie betreffen die verrückt anmutenden Fehler der Sicherheitsbehörden.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft können eine Staatskrise zur Folge haben – zumal dann, wenn sich ergibt, dass es gegen Rechtsextremisten eine heimliche Linie der Schonung und Nachsicht gegeben haben sollte. Immer mehr Menschen fragen sich, wer denn die Verfassung vor einem Verfassungsschutz schützt, der mit Akribie und Eifer kritische Demokraten observiert, aber gewalttätige Neonazis in Ruhe lässt oder als V-Leute beschäftigt. Wenn es dem Verfassungsschutz nicht gelingt, seine rechtsextremistischen V-Leute unter Aufsicht zu halten, darf man ihm dann geheimdienstliche, also grundrechtsaggressive Ermittlungsmethoden in die Hand geben? Dem Verfassungsschutz sind in den Anti-Terror-Gesetzen, die soeben wieder verlängert worden sind, Abhörrechte und geheime Befugnisse abseits jeder Kontrolle durch die Justiz eingeräumt worden. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Befugnisse nicht adäquat eingesetzt werden.

Generationensprung. Eine Duldsamkeit gegenüber dem Rechtsextremismus und die Unduldsamkeit gegenüber dem Linksextremismus hat mit dem Kalten Krieg zu tun, in dem ein Teil der Verfassungsschützer groß geworden ist. 40Jahre starrte die Bundesrepublik, hochgerüstet mit den Waffen der wehrhaften Demokratie, in den Osten. Als dann das Feindbild Kommunismus verblasste, wurden die Verbrechen der RAF mit dem alten Feindbild assoziativ verknüpft. Und als die RAF sich auflöste, wurde sie vom islamistischen Terrorismus substituiert. Der Gesetzgeber produzierte zwar Sicherheitsgesetze am laufenden Band – angewendet wurden sie aber gegen die Linksextremisten und die Islamisten. Der Rechtsextremismus hat seine alten Einflusssphären schon vor der Deutschen Einheit, schon seit Mitte der 1990-Jahre, verlassen können. Ihm gelang der Generationensprung aus dem Ghetto der Altherrenvereine, ohne dass die demokratischen Alarmsysteme anschlugen. Er wurde eine verjüngte Bewegung, aber die demokratischen Parteien nahmen das nicht oder zu spät zur Kenntnis.

Als der Ostblock zusammenbrach und das Gefahrenpotenzial RAF verschwand, war die Bundesrepublik nicht in der Lage, sich neu zu orientieren – sie war, mit Blick nach links, eingerostet; sie tat sich schwer, den Kopf zu drehen und so die Gefahren von Rechts zu erkennen. Sie hat daher das Erstarken des Rechtsextremismus nicht gesehen, sie hat dessen Mobilmachung in Ostdeutschland kaum registriert. In den Jahren, als die bundesdeutsche Politik all ihre Kraft ins Investieren setzte (in die Wirtschaft, nicht in die Demokratie!), setzten die Rechtsextremen ihre Kraft ins Indoktrinieren. So entstand im Osten zwar Wirtschaftskraft, aber keine demokratische Gegenkraft gegen die Neonazis. Und so konnte der Rechtsextremismus im Schatten der Aufmerksamkeit schlagkräftig im Wortsinn werden.

Nun koch die Diskussion über ein Verbot der NPD wieder hoch. 2003 ist schon einmal ein Antrag auf ein Verbot dieser Partei – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hatten ihn gestellt – gescheitert. Damals scheiterte das Verbot an seiner schlechten Begründung. Was ist von einem neuerlichen Verbotsantrag zu halten? Die NPD ist eine widerliche Partei. Sie ist der parteipolitische Kern des Neonazismus in Deutschland. Sie ist die legale Basis des Illegalen. Sie ist womöglich der Durchlauferhitzer für Gewalttaten. Sie sitzt, weil von ausreichend vielen Wählern gewählt, in Landesparlamenten. Sie wird also vom Staat finanziert, sie erhält Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Das tut einem Demokraten in der Seele weh. Die Rufe nach einem neuen Verbotsantrag nach der Aufdeckung der Neonazi-Morde sind also verständlich. Der Schoß ist fruchtbar: Wenn aus ihm Gewalttäter kriechen, dann muss es mit dieser Fruchtbarkeit ein Ende haben.

Der Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die rechtsextreme NPD zu verbieten, wird diskutiert, als handele es sich beim Verbot um den großen Exorcismus solemnis, der von der Besessenheit befreit. Die politische Energie, die in so einen Verbotsantrag gesteckt wird, wäre auf anderen Gebieten besser genutzt: bei den zivilgesellschaftlichen Programmen gegen Rechtsextremismus zum Beispiel oder beim grundrechtsverträglichen Umbau des Verfassungsschutzes. Ein Verbot ist kein demokratischer Exorzismus, man kann mit so einem Verbot nicht den Neonazismus austreiben. Das muss jedem klar sein. Manche verwechseln ein Parteiverbot auch mit der Fernbedienung fürs TV-Gerät: Man drückt den Knopf – und schon hat man ein anderes Programm. So geht das hier nicht. Das Parteiverbot ist auch kein Lästigkeitsschutz für die Demokratie. Und schon gar nicht wollte das Grundgesetz Politikern mit dem Parteiverbot nach Artikel21 Gelegenheit geben, auf wenig anstrengende Weise Aktivität zu demonstrieren. Das Thema Parteiverbot ist für Prahlerei und Großspurigkeit zu ernst.

Eine kräftige Demokratie muss eigentlich auch in der Lage sein, selbst eine solche Partei auszuhalten. Ginge es nur um braune Ideologie – die deutsche Demokratie müsste mit der NPD leben. Streitbare Demokratie streitet nämlich, solange es irgend geht, mit Argumenten, nicht mit Verboten. Der bundesdeutschen Demokratie der frühen 50er-Jahre, die gegen diesen Satz verstoßen hat – sie hat die KPD verboten –, kann man zugute halten, dass sie jung war und unerfahren. Sie hatte Angst, und Angst macht unsicher. Nach über 60 Jahren ist die deutsche Demokratie aber stabil, souverän und selbstbewusst; es passt nicht zu diesem Selbstbewusstsein, vor der Auseinandersetzung mit Neonazis zu kneifen.

Opferschutz. Mit Argumenten aber kann man aber die Menschen nicht schützen, die von Rechtsextremisten geschlagen, gehetzt und getötet werden. Zum Schutz dieser Opfer vor Schlägern und Mördern, nicht zum Schutz der Demokratie vor Spinnern, ist die NPD zu verbieten. Beim Verbot der NPD geht es also nicht darum, dass es sich der Staat mit seinen Gegnern leicht macht, sondern darum, dass er alles tut, um Menschenwürde zu sichern und Menschen zu schützen. Einen türkischen Gemüsehändler interessieren Podiumsdiskussionen über die potenzielle Stärke der deutschen Demokratie nicht so sehr. Er wünscht sich die reale Stärke eines Staates, der ihn schützt. Ein NPD-Verbot ist ein Beitrag dazu. Die Opfer von Ausländerhass sind nicht so stabil und kräftig wie die Demokratie. Wenn ihre Menschenwürde mit Füßen getreten wird, dann darf der Staat via Parteienförderung nicht auch noch den Schuster für diejenigen bezahlen, die mit ihren Stiefeln zutreten. Wenn gar Menschen ermordet werden, dann darf der Staat nicht diejenigen tolerieren, die das geistige Umfeld schaffen, in denen solche Gewaltverbrechen gedeihen. Ein Parteiverbot ist vorbeugender Opferschutz, wenn eine Partei als Trainingsraum für handgreiflichen Rassismus fungiert.

Keine Entschuldigung. Gewiss: Ein Parteiverbot kann den Neonazismus nicht austreiben. Es ist kein Allheilmittel, das behauptet auch keiner. Ein NPD-Verbot ist auch keine Wiedergutmachung für so viele Fehler, die die Politik in der Vergangenheit gemacht hat. Es ist keine Entschuldigung für viele anzügliche Reden und Wahlkämpfe in den vergangenen 20 Jahren. Ein NPD-Verbot ist auch kein Ersatz für eine engagierte Einwanderungspolitik. Und es ist kein Ausgleich dafür, dass die Regierung das Geld für das Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus gekürzt hat.

Schon gar nicht taugt das Parteiverbot dafür, dass Politiker auf vermeintlich wenig anstrengende Weise Aktivität demonstrieren können. Im Gegenteil: Ein Parteiverbotsverfahren wird eine anstrengende Sache sein. Es verlangt, weil sich das Desaster von 2003 nicht wiederholen darf, ungeheure Akkuratesse bei der Recherche und bei der Begründung des Antrags. Aber: Das ist vorbeugender Opferschutz.

von Heribert Prantl

Geboren 1953 in Nittenau, Bayern. Jurist, Journalist und Publizist. Heribert Prantl ist Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ und Chef der innenpolitischen Redaktion. Bevor er Journalist wurde, war er Staatsanwalt und Richter in Bayern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2011)

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