FMA verlängert Verbot ungedeckter Leerverkäufe

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Das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von Bank- und Versicherungsaktien wird bis 31. Mai 2012 verlängert.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien der Erste Group, Raiffeisen International (RBI), UNIQA und Vienna Insurance Group Wiener Städtische (VIG) abermals um weitere sechs Monate bis einschließlich 31. Mai 2012 verlängert. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen, teilte die FMA am Dienstag mit.

Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie nicht besitzen und noch nicht einmal ausgeliehen haben. Sie spekulieren damit auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Kurse von Aktien, Währungen oder staatlichen Schuldpapieren. Der Spekulant verkauft die Papiere zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er verpflichtet sich dabei, sie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne - diese ist von Börse zu Börse unterschiedlich vorgegeben - zu liefern. Sinkt der Preis bis zum Liefertermin, können die Papiere billiger gekauft werden. Steigt der Kurs, macht der Investor Verluste.

Bei gedeckten Leerverkäufen leiht man sich die zu verkaufenden Aktien zu einer bestimmten Gebühr. Bei ungedeckten Leerverkäufen werden die Aktien verkauft, ohne dass sie jemals im Besitz des Leerverkäufers waren.

Ungedeckte Leerverkäufe in die genannten Aktien sind in Österreich erstmals Ende Oktober 2008 nach dem Höhepunkt der Finanzkrise verboten worden.

(APA)

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