Wenn die Opposition nicht mitspielt, will die Koalition die Regelung als einfaches Gesetz beschließen. Nüchtern betrachtet wäre der Beschluss der Schuldenbremse in einem einfachen Gesetz aber weitgehend sinnfrei.
Wien. Bisher war es der Regierung nicht gelungen, die Opposition dazu zu bewegen, die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang mitzutragen. Nun arbeitet man an einen Plan B.
„Wir wollen auch eine Oppositionspartei dabei haben, deshalb verhandeln wir ja darüber“, sagte Kanzler Werner Faymann am Freitag, um dann aber nachzusetzen: „Wir haben darüber in der Koalition Einigkeit, das reicht für die einfachgesetzliche Regelung.“ Ähnlich äußerte sich ÖVP-Budgetsprecher Günter Stummvoll. Bevor man sich von der Opposition „erpressen lasse“, sei auch er dafür, die Schuldenbremse nur einfachgesetzlich zu beschließen. Für ein Verfassungsgesetz benötigt man im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit, dafür braucht die Koalition die Mitwirkung zumindest einer Oppositionspartei. Diese lenkten bis dato nicht ein, sondern stellten Gegenforderungen.
Nüchtern betrachtet wäre der Beschluss der Schuldenbremse in einem einfachen Gesetz aber weitgehend sinnfrei. Dies brächte höchstens eine Signalwirkung in Richtung Brüssel und Finanzmärkte. Aber halten müsste sich an die Schuldenbremse niemand. Denn bei einfachen Gesetzen gilt die Regel, dass das neuere Gesetz das ältere schlägt. Wenn also in einem künftigen Budgetgesetz die Schuldenbremse ignoriert wird, wäre das rechtlich völlig legal. Würde man hingegen die Schuldenbremse im Verfassungsrang beschließen, müssten immerhin alle künftigen einfachen Gesetze daran gemessen werden. Sonst könnte sie der Verfassungsgerichtshof kippen. Da dieses Szenario aber komplizierte Fragen aufwerfen würde, hatten mehrere Juristen bereits gefordert, dass besser konkrete Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Schuldenbremse beschlossen werden sollten. Der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer wiederum hält den jetzigen Plan einer Schuldenbremse ohnedies für „völlig sinnlos“. Denn bereits jetzt gehe aus der Verfassung hervor, dass man sparsam sein müsse.
ÖVP fordert Einsparungen
Die ÖVP-Zentrale zeigte sich am Freitag dann aber doch bemüht, wieder auf die Idee einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse einzuschwenken: Man bleibe bei der Forderung, erklärte ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch. Die Aussagen Stummvolls seien bloß ein Appell an die Opposition gewesen, Verantwortung zu zeigen. Die Schuldenbremse sei nötig, denn es gebe ein Ausgabenproblem. Man müsse sich Kostentreiber ansehen, etwa beim Lehrerdienstrecht, den ÖBB, den Frühpensionisten oder im Gesundheits- und Verwaltungsbereich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2011)