Beim Hearing im Parlament übten Experten scharfe Kritik an den von der Regierung gewünschten Verschärfungen zum Sicherheitspolizeigesetz. Die Maßnahmen seien nicht nötig, zudem fehle der Rechtsschutz.
Wien. Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer, ist an sich eine Frau, die mit ruhiger Stimme spricht. Am Donnerstag wurde sie beim Expertenhearing zum Sicherheitspolizeigesetz aber emotional. „Wirklich Sorge“ würden ihr die Entwicklungen der letzten Jahre machen, betonte die Juristin vor dem parlamentarischen Innenausschuss. Immer wieder werde von der Politik ein bisschen an der Schraube gedreht, um die Überwachungsmöglichkeiten auszudehnen. Und dafür würden teils fadenscheinige Gründe vorgeschoben werden.
Seit 2008 ist es der Polizei erlaubt, Personen ohne richterliche Genehmigung zu orten. Die Politik habe erklärt, es gehe dabei um Leute in Bergnot, erinnerte sich Rech. „Ich war erschüttert, wie viele Menschen in Bergnot es gibt“, meinte die Anwältin ironisch mit Blick auf die hohen Ortungszahlen. Mit der nunmehrigen Novelle will man die Handyortung auch auf Begleitpersonen ausdehnen. Laut dem Entwurf geht es darum, jugendliche Selbstmörder zu retten, die sich in der Nähe eines anderen Menschen das Leben nehmen. „Aber es kann mir keiner einreden, dass das gemacht wird, um Jugendliche vor Selbstmord zu retten“, sagte Rech. Das Thema löste eine Diskussion unter den Abgeordneten aus. „Ist es das Muster eines Selbstmörders, dass er eine Begleitperson dabei hat?“, fragte etwa BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler rhetorisch in den Raum.
900 Handyortungen im Vorjahr
Beate Stolzlechner-Hanifle, stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium, beschwichtigte. 650 der 900 Ortungen im Jahr 2010 seien auf potenzielle Selbstmörder zurückzuführen. Und es habe einen Fall gegeben, bei dem ein Jugendlicher den Selbstmord ankündigte und erklärte, zu einer anderen Person zu gehen. Das Handy der zweiten Person habe man damals aber nicht orten dürfen. „Und warum haben Sie nicht einfach angerufen?“, schallte die Frage aus den oppositionellen Abgeordnetenreihen.
Stolzlechner-Hanifle verteidigte das neue Gesetz ebenso wie Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Gridling erklärte, warum man die „erweiterte Gefahrenerforschung“ von Gruppen auf Einzelpersonen ausweiten müsse. Denn es gebe einen „Trend zu radikalisierten Einzeltätern“. Die Novelle erlaubt nun auch die Überwachung von Einzelpersonen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, die Terroranschlägen dienen könnten. Nicht einmal unter Metternich habe es diese Überwachung von Einzelpersonen gegeben, erwiderte Rechtsanwalt Alexander Scheer. Es sei überhaupt die Frage, ob künftig nicht schon eine Äußerung am Stammtisch ausreiche, um überwacht zu werden.
Heinz Patzelt von Amnesty International stieß sich an unpräzisen Formulierungen im Gesetz, die viel Spielraum böten. Er erinnerte zudem daran, dass kein Richter über die Grundrechtseingriffe entscheidet. Nur der Rechtsschutzbeauftragte darf widersprechen: dieser ist unabhängig, aber im Innenministerium, also bei der Ermittlungsbehörde angesiedelt. Der Rechtsschutzbeauftragte könne niemals die „Qualität richterlicher Kontrolle“ bieten, so Patzelt. Ein weiteres Problem: Wer überwacht wurde, muss selbst im Nachhinein nicht davon informiert werden.
Das neue Gesetz soll im Februar verabschiedet werden. Ob es nach dem gestrigen Hearing noch Änderungen gibt, ist unklar.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2011)