Streit um DDR-Millionen: Etappensieg für Bank Austria

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Bank AustriaFoto: Clemens Fabry(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Bank Austria war wegen Veruntreuung zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Jetzt hob das Berufungsgericht das Urteil auf.

Im zwei Jahrzehnte langen Streit um verschwundene DDR-Millionen ist die Bank Austria mit ihrer Berufung durchgekommen. Die Bank Austria war im März 2010 in zweiter Instanz verurteilt worden, den neuen deutschen Bundesländern eine Entschädigung von insgesamt rund 245 Millionen Euro zu zahlen. Dagegen hat die Bank berufen. Der Fall landete in der Schweiz beim "Kassationsgericht", die Bank erreichte dort zunächst eine Aufschiebung der Vollstreckung. Das Berufungsgericht hat nun der Berufung der Bank Austria statt gegeben. Die Entscheidung wurde am heutigen Freitag zugestellt. Das bedeutet, dass die Bank zunächst einmal weiter nicht zahlen muss. Im Umfeld der Bank Austria war von einem Etappensieg die Rede.

Am 30. November 2011 hat das Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich widerrufen, und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen, teilte die Bank mit.

Sorgfaltspflicht verletzt?

Seit vielen Jahren tobt ein Rechtsstreit zwischen der einstigen deutschen Treuhandanstalt (BvS) und der Bank Austria. Nach Auffassung der Richter im nun aufgehobenen Urteil war eine ehemalige Tochterbank der Bank Austria an der Veruntreuung von Geldern durch DDR-Unternehmen beteiligt. Die Bank Austria bestreitet das.

Im Urteil vom März 2010 hieß es, die Bank UniCredit als neue Eigentümerin der Bank Austria muss das Geld überweisen, weil sie nach Ansicht der Richter ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt verfügt werden durfte. Zudem hätte sie wegen der Umstände der trickreichen Transfers Verdacht schöpfen müssen.

Chronologie der Causa

Bei dem Geld handelt es sich um das Vermögen der Ostberliner Außenhandelsfirma Novum, deren Geschäftsführerin war die Wienerin Rudolfine Steiniger (als "rote Fini" bekannt). Sie behauptete nach der deutschen Wende, sie habe Novum treuhänderisch für die KPÖ gehalten, und transferierte die Firmen-Millionen von der damaligen Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute auf nicht genannten Konten.

Unter dem deutschen Kanzler Helmut Kohl richtete die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) eine Sondertruppe zum Aufspüren verschwundener DDR-Gelder an. Im September 2003 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Berlin die Rechtsauffassung der BvS, wonach die Novum und ihr Vermögen SED-Eigentum gewesen sind und somit das Geld an Deutschland gezahlt werden müsste. Schon 1994 hatte Deutschland die Bank Austria verklagt, aber den ersten Prozess verloren.

(APA)

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