Faymann legt sich fest: Keine Volksabstimmung

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Bundeskanzler Faymann hält ein Referendum über bevorstehende Reformen der Eurozone nicht für erforderlich, sofern die Budgethoheit der Nationalstaaten nicht berührt wird. Doch genau um diese Frage geht es.

Berlin. In Österreich wird es vorerst keine Volksabstimmung über die bevorstehende Adaptierung der EU-Verträge zur Stärkung der Währungsunion geben. Darauf hat sich Bundeskanzler Werner Faymann am Freitag bei einem Besuch bei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel in Berlin festgelegt.
„Wenn wir in vielleicht drei bis fünf Jahren eine europäische Wirtschaftsregierung haben“, so Faymann im Gespräch mit der „Presse“, dann müsse allerdings darüber ein Referendum stattfinden. Derzeit sei das allein wegen der Differenzen innerhalb der Union mit dem britischen Premierminister David Cameron aber sowieso unrealistisch. „Wenn wir mit den Schuldenbremsen und ihrer Kontrolle auskommen und hier lediglich eine Überprüfung geschaffen und die Budgethoheit nicht angetastet wird und somit weiter das österreichische Parlament zuständig bleibt, dann ist eine Abstimmung nicht notwendig“, erklärte der Kanzler.
Merkel sah das ähnlich: „Wenn wir nur das, was wir in Europa sowieso schon versprochen haben, automatisch überprüfbar machen, dann sehe ich den Punkt, an dem eine Volksabstimmung nötig wäre, nicht gekommen.“ Sollte es aber zu einer Zusammenlegung der nationalstaatlichen Haushaltspolitiken der Euroländer kommen, müsste es auch in Deutschland eine Volksabstimmung geben. „Aber das ist nicht Gegenstand der augenblicklichen Diskussion“, fügte die Kanzlerin hinzu.

Des Kanzlers inhaltliche Widersprüche

Doch genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Schon jetzt ist es ohne Vertragsänderung möglich, automatische Maßnahmen gegen Euroländer einzuführen, die zu hohe neue Schulden aufnehmen. Vielmehr noch hat die Europäische Kommission genau solche automatischen Sanktionen vor mehr als einem Jahr schon vorgeschlagen. Unter bestimmten Bedingungen sollten die Finanzminister die Empfehlung der Kommission, zum Beispiel Geldbußen gegen ein Land zu verhängen, nur verhindern können, indem sie binnen zehn Tagen eine qualifizierte Mehrheit dagegen zusammentrommeln. Das wäre natürlich schwer, die Strafen würden damit beinahe automatisch verhängt.
Es war Merkel selbst, die im Oktober 2010 bei einem Treffen mit Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy im nordfranzösischen Badeort Deauville diesen De-facto-Automatismus handstreichartig abgewürgt hat. Dagegen rebellierte das Europäische Parlament, dem es in monatelangen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten gelang, folgendes Ergebnis zu erzielen: Die Finanzminister müssen zumindest eine einfache Mehrheit aufstellen, um Vorschläge der Kommission für Strafen gegen regelwidrige Defizite stoppen zu können.
Alles, was über diesen Grad an europäischer Einflussnahme auf die nationale Haushaltspolitik hinausgeht, würde logischerweise die Budgethoheit „antasten“, um in der Diktion von Kanzler Faymann zu bleiben. Wenn also zum Beispiel der EU-Gerichtshof ermächtigt werden soll, über Verstöße gegen den Stabilitätspakt zu urteilen, also die von nationalen Parlamenten beschlossenen Budgetgesetze für EU-rechtswidrig zu erklären, wäre deren Budgethoheit klarerweise berührt – außer, man nimmt EuGH-Urteile nicht ernst. Genau so eine Zuständigkeit des EuGH will Merkel. Und auch sie verwickelt sich in Widersprüche: „Es ist nach unserer Verfassung nicht möglich, Einnahmen und Ausgaben über eine europäische Institution kontrollieren zu lassen“, sagte sie vor dem Treffen mit Faymann im Bundestag. „Glaubwürdige Durchgriffsrechte sind von einer gemeinsamen Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben zu unterscheiden. Damit erledigt sich auch jetzt eine Diskussion über sogenannte Eurobonds.“

Montag: Deutsch-französischer Vorschlag

Was genau Merkel plant, wenn sie von ihrer „Fiskalunion mit starken Durchgriffsrechten“ spricht, wird möglicherweise am Montag klarer. Da trifft sie Sarkozy in Paris, um die deutsch-französischen Vorschläge für eine Vertragsänderung vorzulegen. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy hat vorletzte Woche im Europaparlament angekündigt, dass es – entgegen Merkels Ansage – dabei sehr wohl auch um die „Vergemeinschaftung der Haushaltspolitik geht“.


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