Man kann sich auch Sorgen auf Vorrat machen

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Lernen von F. Neugebauer: für alle Eventualitäten des Lebens gerüstet zu sein.

Entschuldigung, sind Sie Beamter? Oder als „Vertragsbediensteter“ (wer hat den Begriff erfunden?) im öffentlichen Dienst tätig? Oder durch andere Formen von Dienstverhältnissen unter der gewerkschaftlichen Observanz Fritz Neugebauers? Sie müssen sich nicht entschuldigen. Wenn sie nun eine der drei Fragen mit ja beantwortet haben, können Sie fraglos gut schlafen. Nicht, weil Sie Finanz- und Wirtschaftskrisen wohl nur vom Überlesen kennen werden. Wobei Sie sich allein deshalb schon zur absoluten Mehrheit der Österreicher zählen dürfen. Sondern, weil Sie sich in der noch viel glücklicheren Lage sehen, über einen Vorratsbeschluss zu verfügen.

F. Neugebauer hat den für die Gehaltsverhandlungen fassen lassen. Sie wissen nicht...? Lesen Sie mal! Ist ganz einfach: Unter einem Vorratsbeschluss versteht man jene Art von Beschluss, für den es auf absehbare Zeit keine sachlich gebotene Notwendigkeit gibt, der aber dennoch zur Beruhigung der Nerven auf Vorrat beschlossen wird. Ein praktisches Beispiel, aus dem Leben gegriffen: Sie könnten für Ihre Familie den Vorratsbeschluss fassen, dass die Mutter/der Vater/die Älteste sich aufmacht, Nahrungsmittel käuflich zu erwerben, sollte der Kühlschrank tatsächlich einmal genauso leer wie die Mägen sein. Eine Selbstverständlichkeit? Vielleicht. Aber so ein Beschluss gibt Sicherheit. Genauso wie es materialisierte Vorratsbeschlüsse tun. Sie wissen nicht...? Auch die gibt es. Wieder ein praktisches Beispiel: Es handelt sich um Dinge des nicht-täglichen Bedarfs, die Sie als Vorrat in den Keller bringen. Solange, bis sie scheinbar zum Unrat werden. Es könnte aber der Tag kommen, da eines dieser Dinge gebraucht wird. Theoretisch. Spätestens dann ist ohne Vorratsbeschluss guter Rat teuer.

E-Mails an: dietmar.neuwirth@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2011)

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