Weg zur Fiskalunion. Die EU-Chefs haben sich auf strengere Regeln für die Schulden in der Eurozone geeinigt. Ihre Umsetzung bedarf einiger Klärungen.
Brüssel. Die lange Nacht des Brüsseler Gipfeltreffens hat einige wichtige Neuerungen gebracht. Doch was bedeuten sie konkret? „Die Presse“ liefert eine Übersicht.
1. Was genau haben die EU-Chefs auf diesem als historisch bezeichneten Gipfel beschlossen?
Sie haben sich darauf geeinigt, außerhalb des Rahmens der bestehenden EU-Verträge einen „fiskalpolitischen Pakt“ zu schließen. Der soll für die 17 Euroländer gelten, doch bis auf Großbritannien schließen sich ihm auch alle EU-Staaten an, die derzeit noch eigene Währungen haben. Der Pakt sieht vor, dass alle Euroländer einheitliche Schuldenbremsen einführen, und zwar „auf Verfassungsebene oder vergleichbarer Ebene“, wie es in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs heißt. Der Gerichtshof der EU soll prüfen dürfen, ob die nationalen Schuldenbremsen dem europäischen Modell entsprechen. Verursacht ein Euroland mehr als drei Prozent Defizit, soll die Europäische Kommission automatisch Sanktionen aussprechen können. Die Finanzminister müssten dagegen eine qualifizierte Mehrheit zusammentrommeln. Außerdem muss jedes Land, das in einem Defizitverfahren ist, mit der Kommission und den anderen Euro-Finanzministern ein „Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ vereinbaren, in dem Maßnahmen zur Korrektur der überhöhten Verschuldung festgehalten werden.
2. Wie werden diese Dinge in rechtliche Form gegossen? Was ist der Pakt genau?
All jene Neuerungen, die nicht nach geltendem EU-Recht möglich sind, werden durch eine Änderung des Vertrags über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm, den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM), verrechtlicht. Er soll schon im Juli 2012 in Kraft treten. In den Worten von Angela Merkel, der deutschen Kanzlerin: „Der ESM war als Rettungsschirm gedacht. Jetzt wird er eine Vertragsgemeinschaft.“
3. Wie soll dieses europäische Modell für die nationalen Schuldenbremsen funktionieren?
Sie beginnt mit folgender Regel: „Die staatlichen Haushalte müssen ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen.“ Das gilt als eingehalten, wenn das jährliche strukturelle Defizit 0,5 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigt. Die Kommission soll den Euroländern dafür individuelle Referenzwerte vorlegen. Weicht ein Land von diesem Pfad ab, soll die Schuldenbremse automatisch das Defizit korrigieren. Damit das frei von tagespolitischen Gemütslagen durchgeführt werden kann, soll jede Schuldenbremse „auf Verfassungsebene oder vergleichbarer Ebene“ umgesetzt werden.
4. Wie soll der Gerichtshof der EU die nationalen Schuldenbremsen kontrollieren?
Das ist eine der großen Fragen, die den Pakt umkreisen. Die Chefs erklären nur in dürren Worten, anzuerkennen, „dass der Gerichtshof die Zuständigkeit besitzt, die Umsetzung dieser Regel auf nationaler Ebene zu überwachen“. Bloß ist der EuGH eine Institution der bisherigen EU. Wie er auch für die Schuldenbremsen zuständig gemacht wird, darüber brüten nun die Juristen.
5. Was passiert, wenn sich ein Land nicht an die Regel für die Schuldenbremse hält?
Die nächste große Frage. EU-Diplomaten skizzierten im Gespräch mit der „Presse“ ein Modell, das dem Vertragsverletzungsverfahren ähneln soll. Sprich: Die Kommission bringt eine Verletzung des Europarechts vor das Gericht, und hält sich der verurteilte Staat nicht an dessen Spruch, setzt es Geldbußen. Aber: Schon jetzt pfeifen viele Regierungen auf EuGH-Urteile – übrigens auch Deutschland, das seit Jahren ein Urteil über sein Volkswagen-Gesetz ignoriert.
6. Gelten diese Regeln auch für die neun Nichteuroländer, die am Fiskalpakt teilnehmen?
Nein – und das ist in der allgemeinen Erleichterung der Euroländer über die Unterstützung von Polen, Schweden et cetera untergegangen. Die Nichteuroländer müssen weder Schuldenbremsen in ihren Verfassungen verankern, noch gelten für sie die verschärften neuen Regeln des Defizitverfahrens. Erst wenn sie den Euro einführen, treten all diese Regeln auch für sie in Kraft. Warum also sind sie beim „fiskalpolitischen Pakt“ dabei? Ein polnischer Diplomat erklärt das süffisant: „Um den Euroländern auf die Finger zu schauen – und ihnen dabei zuzuschauen, wie sie sich in die Haare kriegen.“
7. Welche demokratische Kontrolle gibt es für diese Pläne? Was macht das EU-Parlament?
Die offizielle Reaktion des Parlaments ist kühle Erleichterung, gemischt mit Schadenfreude über die britische Selbstisolation. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis: 26 gegen einen“, sagte Parlamentspräsident Jerzy Buzek. Doch die meisten Abgeordneten sind besorgt. Denn wie die Kompetenzen des Parlaments in diesem Deal der EU-Chefs hinter Brüsseler Polstertüren wahrgenommen werden, ist offen. In der Erklärung der EU-Chefs wird das Parlament nur flüchtig erwähnt. „Was ich an diesem Prozess hasse, ist der Mangel an Demokratie“, zürnt Rebecca Harms, Fraktionschefin der Grünen, im Gespräch mit der „Presse“. „Wenn es eine Möglichkeit gibt, gegen diesen Pakt vor den EuGH zu ziehen, sollten wir das tun.“ Am Dienstag werden die Abgeordneten in Straßburg drei Stunden lang mit Kommissionspräsident José Manuel Barroso und EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy über den Pakt diskutieren. Auf nationaler Ebene zumindest wird es parlamentarische Debatten geben, wie das bei völkerrechtlichen Verträgen üblich ist. Allerdings ist die Möglichkeit der Volksvertreter, dann noch Änderungen anzubringen, verschwindend klein.
8. Packt die EZB jetzt die „Bazooka“ aus und kauft massenhaft Staatsanleihen?
Nein. Die EZB hat sich einen Höchstbetrag von 20 Milliarden Euro pro Woche für den Kauf von Staatsanleihen gesetzt. Seit September hat sie aber ohnehin nur höchstens die Hälfte davon pro Woche dafür eingesetzt. Am Donnerstag beschloss sie neue dreijährige, günstigere Finanzierungslinien für Europas Banken. Diese günstigere Liquidität soll das Bankensystem wieder in Schwung bringen – auch, so die Hoffnung von Frankreichs Präsident Sarkozy, um Staatsbonds zu kaufen: „Das bedeutet, dass sich jeder Staat an seine Banken wenden kann, die nun genug Liquidität haben.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2011)