Orbáns Justizreform gerät ins Visier der EU

Orbns Justizreform geraet Visier
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Die EU-Kommission hat „ernste Bedenken“ gegen die politische Einflussnahme auf Personalentscheidungen bei Richtern und bei der Leitung der Datenschutzbehörde.

BRÜSSEL. Zwischen der nationalkonservativen Regierung Ungarns und der Europäischen Kommission braut sich ein neuer Konflikt zusammen. Denn die Kommission nimmt sich nun die weitreichenden Reformen im Gerichtswesen und im Datenschutz vor, die am 1. Jänner als Folge der gleichzeitig in Kraft tretenden neuen Verfassung wirksam werden. Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission, und für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständig, hat der ungarischen Regierung bis morgen, Freitag, Zeit für Antworten auf einen umfassenden Fragenkatalog gegeben.

In ihrem Schreiben an Justizminister Tibor Navracsics, das der „Presse" vorliegt, meldet Reding „ernste Bedenken aus europarechtlicher Sicht" gegen mehrere Aspekte der Reform an, die sich in vier Bereiche fassen lassen.
Erstens geht es um die Senkung des Pensionsalters für Richter von derzeit 70 auf 62 Jahre. Diese erstaunliche Entwicklung in Zeiten, in denen europaweit das Rentenantrittsalter erhöht wird, ist Ausfluss einer Bestimmung in der neuen Verfassung. Sie schreibt vor, dass Richter nicht älter sein dürfen als das allgemeine Pensionsantrittsalter. Dieses liegt bei 62, soll aber zwischen den Jahren 2014 und 2022 auf 65 erhöht werden.

Der von Reding unausgesprochene Verdacht liegt nahe, dass sich der mit Zweidrittelmehrheit regierende Ministerpräsident Viktor Orbán auf diese Weise unliebsamer Richter durch Zwangspensionierung entledigen will. Denn auch Redings Juristen ist aufgefallen, dass es nur für Richter ein verpflichtendes Rentenalter gibt, nicht aber für andere öffentlich Bedienstete in vergleichbaren Berufen, wie zum Beispiel Notare oder Universitätsprofessoren. Das werfe die Frage auf, ob Ungarn nicht jene Richtlinie aus dem Jahr 2000 verletze, die die unbegründete Diskriminierung von Menschen wegen ihres Alters verbietet.

Orbán-Vertraute als Richterchefin

Zweitens hat Reding den neuen Landesjustizrat OBH im Auge. Der Chef dieser Behörde soll alle Richterposten ernennen und über die Zuweisung von Fällen an die Gerichte entscheiden - und zwar allein, nur nach Anhörung eines Richterausschusses. Am Dienstag ernannte das Parlament Tünde Handó, die Gattin des engen Orbán-Vertrauten und führenden Autors der neuen Verfassung, József Szájer, für neun Jahre zur OBH-Vorsitzenden. „Es scheint, dass es eine Machtkonzentration in der Person der Präsidentin des Landesjustizrates gibt", warnt Reding.

Konflikt mit Grundrechte-Charta

Drittens wirft die Wandlung des Obersten Gerichtshofs in eine sogenannte „Curia" Fragen nach der Unabhängigkeit der Justiz auf. Auch hier sieht es danach aus, als wollte sich Orbán eines lästigen Richters entledigen. Denn Orbáns Partei Fidesz änderte mit ihrer Zweidrittelmehrheit die alte Verfassung so, dass der Präsident der Curia bis spätestens 31. Dezember 2011 bestellt werden muss. Somit endet das Mandat des bisherigen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs abrupt, vor Ablauf der Amtszeit. Am Dienstag wählte das Parlament den Fidesz-nahen Richter Peter Darak zum Curia-Präsidenten.
Viertens nimmt Reding die Umgründung der Datenschutzbehörde aufs Korn. Sie bewirkt, dass der bisherige Datenschutzbeauftragte vorzeitig aus dem Amt scheidet. Sein Nachfolger wird von Orbán vorgeschlagen und von seinem Parteifreund und Präsidenten Pál Schmitt bestätigt. Das könnte im Widerspruch mit der EU-Datenschutzrichtlinie und der EU-Grundrechte-Charta stehen, die vorsehen, dass nationale Datenschutzbehörden von der Regierung total unabhängig sind.

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