2006 ist das belgische Waffengesetz verschärft worden. Belgische Justizministerin: „Leicht, eine Handgranate zu bekommen.“
Wien/Win/Apa. Eigentlich hätte es nicht passieren dürfen. Zumindest nicht, wenn man an das neue belgische Waffengesetz geglaubt hat. Das wurde nämlich extra nach einem rassistisch motivierten Attentat im Jahr 2006 verschärft. Ein 18-Jähriger hat damals in Antwerpen eine Schwangere und ein Kleinkind erschossen.
Davor konnte jede Sport- und Jagdwaffe in Belgien frei verkauft werden. Nur für den Kauf von Kriegswaffen war eine Genehmigung nötig. Zwei Millionen Waffen, schätzen die Behörden, gab es damals im Land. Seit 2006 ist alles anders. Nur anerkannte Jäger und Sportschützen dürfen seither Waffen kaufen, alle sind genehmigungspflichtig. Waffenscheine sind in Belgien nur maximal fünf Jahre gültig. Selbst sogenannte „Thunderflash“-Sprengkörper (von manchen „Granaten“ genannt), die der Amokläufer von Lüttich ebenfalls benutzt hat, sind für Private verboten. Derzeit gibt es laut Polizei eine Million registrierte Schusswaffen in Belgien. Die Zahl lasse sich „schwer schätzen“.
Belgiens Justizministerin Annemie Turtelboom erklärte indes beim EU-Justizministerrat, den Kampf gegen Waffenbesitz zu verstärken. „Es ist überhaupt nicht schwer, hier eine Handgranate oder schwere Waffen und Munition zu bekommen. Das sind Dinge, die normalerweise nur unter Kriegsumständen zu erhalten sind, aber die sich jetzt überall in Europa finden“, sagte Turtelboom.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2011)