Schuldenkrise: Der Entwurf für den Vertrag zur Schaffung einer Fiskalunion liegt vor. Bis Ende Jänner soll er beschlussreif sein. Die Verhandlungen führt ein Wiener Sektionschef.
Die Fiskalunion aller Länder, die den Euro als Währung verwenden, nimmt Gestalt an. Am kommenden Dienstag wird in Brüssel erstmals eine hochrangige Arbeitsgruppe aus nationalen Finanzbeamten, Europaabgeordneten und Diplomaten über den zwischenstaatlichen Vertrag verhandeln, der für mehr budgetäre Disziplin und eine bessere Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken sorgen soll. Nach nur zwei Sitzungen soll der Vertragstext Ende Jänner beschlussreif sein und beim nächsten formellen Europäischen Rat am 1. und 2. März von den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden. Der Vertrag tritt danach in Kraft, sobald ihn die Parlamente von zumindest neun Euroländern ratifiziert haben.
Schlüsselrolle für Thomas Wieser
Aus österreichischer Sicht ist bemerkenswert, dass ein Sektionschef aus dem Wiener Finanzministerium den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe einnehmen wird. Das Sekretariat des Rates bestätigte am Freitag eine Meldung des ORF, wonach Thomas Wieser die Leitung dieser ad hoc eingerichtete Arbeitsgruppe leiten wird. Wieser verlässt das Wiener Finanzministerium und wird für die kommenden zwei Jahre sowohl Chef des Wirtschafts- und Finanzausschusses als auch der „Eurogruppe-Arbeitsgruppe“ (siehe auch „Kordikonomy“ auf Seite14). Diese beiden Gremien vereinen die führenden Finanzbeamten aller 27EU-Staaten beziehungsweise der 17 Euroländer. Sie bereiten die Finanzministerräte und Treffen der Eurogruppe vor.
Die Briten dürfen zuschauen
Die Euroländer müssen zur Festschreibung ihrer fiskalpolitischen Besserungsvorsätze auf einen zwischenstaatlichen Vertrag zurückgreifen, weil sich der britische Premierminister David Cameron beim jüngsten EU-Gipfel am 9.Dezember weigerte, die EU-Verträge entsprechend zu ändern. Weil dazu Einstimmigkeit nötig ist, basteln die 26 nicht britischen EU-Staaten nun an einer Fiskalunion für die Euroländer außerhalb des Unionsrechts. Die neun Länder, die noch nicht in der Eurozone sind, können sich schon vorab freiwillig dem Vertrag unterwerfen.
Die 26 „Nicht-Briten“ reichen Cameron nun aber die Hand zur Versöhnung. Vertreter der britischen Regierung werden die Verhandlungen als Beobachter begleiten. „Ich bin froh, dass wir die Fiskalunion im Kreis der 27 diskutieren werden“, sagte Polens Europaminister Mikołaj Dowgielewicz. „Wir sind nicht darüber erfreut, dass sich der Ärmelkanal zuletzt offenbar geweitet hat.“
In der Sache bietet das achtseitige, 14Artikel umfassende „Internationale Abkommen über eine verstärkte Wirtschaftsunion“ nichts, was über die Beschlüsse vom 9.Dezember hinausgeht. Das ist logisch, denn, um einen mit der Arbeit am Entwurf betrauten Juristen zu zitieren: „Wir haben das politische Abkommen der Chefs in rechtliche Form gegossen. Nicht mehr, nicht weniger.“
Schwacher Automatismus
Zwei Probleme seien nun beseitigt, erklärte derselbe Jurist. Erstens werde klar festgehalten, dass der Gerichtshof der EU in Luxemburg wirklich nur in der Frage angerufen werden kann, ob ein Euroland die „Schuldenbremse“ im Verfassungsrang oder auf vergleichbarer Ebene eingeführt hat oder nicht. Der Gerichtshof soll aber nicht über Streitigkeiten entscheiden, die aus den geltenden Regeln für das Verfahren wegen überschüssigen Defizits erwachsen.
Zweitens stellt der Text klar, dass dieses Defizitverfahren nicht geändert wird. Artikel7 des Vertragsentwurfs sieht nur vor, dass die Euroländer sich verpflichten, die Empfehlungen der Kommission zu befolgen, wenn ihr Defizit drei Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigt. Das ist somit kein voller Automatismus für Sanktionen wegen Defizitverstößen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2011)