Bei Staubildung muss künftig eine Fahrspur für Einsatzkräfte frei gemacht werden. Ein Verstoß kann bis zu 2180 Euro kosten. Die Regelung tritt ab 1. Jänner in Kraft.
Wien. 2012 wird die Bildung der sogenannten Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Regelung, die ab 1. Jänner gilt:
Auf welchen Straßen muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung vorausschauend gebildet werden. Also auch, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Platz in einem Baustellenbereich oder in Tunneln nicht ausreicht.
Wie und wann wird die Rettungsgasse gebildet?
Alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links und ordnen sich parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen Verkehrsteilnehmer weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus – auch der Pannenstreifen soll dabei benützt werden. Auf diese Weise entsteht in der Mitte die Rettungsgasse, die mindestens 3,5 Meter breit sein sollte. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten gilt, zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz zu machen. Die neue Regelung betrifft auch Motorräder. Sollten die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse noch nicht gebildet haben, muss man dennoch damit anfangen und so auch den Folgeverkehr dazu motivieren.
Welche Fahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren?
Das Befahren der Rettungsgasse ist nur Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettung – keinen privaten Ersthelfern), Fahrzeugen des Straßendienstes (Asfinag) und des Pannendienstes erlaubt. Wer unberechtigt in die Rettungsgasse fährt, wird mit bis zu 2180 Euro bestraft, wie auch jene Fahrer, die sich nicht am Bilden der Rettungsgasse beteiligen. Nur im äußersten medizinischen Notfall – wenn beispielsweise ein Beifahrer einen Herzinfarkt erleidet – kann die Benützung der Rettungsgasse durch Privatfahrzeuge im jedenfalls folgenden Verwaltungsstrafverfahren ungeahndet bleiben. Voraussetzung ist ein medizinisches Attest, das die Notwendigkeit rechtfertigt. Übelkeit, Müdigkeit, Kopfschmerzen und dergleichen reichen nicht.
Warum wird die Rettungsgasse eingeführt?
Erfahrungen von Rot-Kreuz-Organisationen aus dem benachbarten Ausland haben gezeigt, dass die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen durch eine Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitgewinn bringt. Nach einem medizinischen Grundsatz aus der Erstversorgung gilt, dass die Überlebenschancen von Schwerverletzten mit jeder Minute Zeitgewinn um zehn Prozent steigen. Durch die Einführung der Rettungsgasse steigen daher die Überlebenschancen von Unfallopfern um bis zu 40 Prozent. Die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen über den Pannenstreifen war bisher immer wieder wegen missbräuchlicher Benutzung und defekter Fahrzeuge nicht möglich.
Was kostet die Umstellung auf die verpflichtende Rettungsgasse?
Die Bevölkerung wird mit einer drei Millionen Euro teuren Informationskampagne über die Einführung der Rettungsgasse informiert. Diese beinhaltet die Ausstrahlung von 650 Fernsehspots vor allem rund um Neujahr. Daran anknüpfend wird 200 Mal im Radio für die Rettungsgasse geworben. Zwei Millionen Info-Folder werden verteilt, entlang von Autobahnen machen mehr als 600 Tafeln, Plakate und Transparente auf die Rettungsgasse aufmerksam. In Zeitungen und Magazinen wurden und werden 88 Inserate geschaltet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2011)