E-Medikation: Neue 10.000-Euro-Strafe für Hauptverband

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PG E-MEDIKATION - ES GEHT LOS!: ST�GER, SCHELLING(c) APA/HANS KLAUS TECHT (Hans Klaus Techt)
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Gesundheit. Bundesvergabeamt verurteilt Hauptverband erneut wegen rechtswidriger Vergabe von Software. Mit der E-Medikation gerät nun die gesamte Elektronische Gesundheitsakte ins Wanken.

[WIEN] Pünktlich vor Silvester hat das Bundesvergabeamt Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) seine Jahresbilanz noch kräftig verdorben, und zwar in Sachen E-Medikation: Sein Pilotprojekt für das Speichern und Abrufen von Arzneidaten von Patienten, das seit April in Tirol, Oberösterreich und Wien läuft und heute, Samstag, endet. Wie die „Presse" erfuhr, hat das unabhängige Amt den Hauptverband der Sozialversicherungsträger nun erneut zu einer Strafe verurteilt, konkret zu 10.000 Euro. Und zwar wegen rechtswidriger Vergabe der Verträge zwischen den Herstellern der Software für die E-Medikation einerseits und dem Hauptverband andererseits - diesmal über den „Umweg" der Ärzte.

Schon mit einem ersten Bescheid vom 13. Mai war der Hauptverband vom Amt zu 24.000 Euro Strafe verurteilt worden, weil er den Auftrag für die E-Medikations-Software rechtswidrig, nämlich ohne Ausschreibung, an einzelne Hersteller vergeben hat. Nach diesem Bescheid zahlte der Verband zwar umgehend an den Staat, in der Sache lenkte er aber nur bedingt ein: Er rief Ärzte, die an der E-Medikation teilnahmen, auf, sich künftig selbst seine Software-Anbieter zu suchen und mit diesen direkt einen Vertrag abzuschließen. Diesen sollten sie dann an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger weiterleiten - denn dieser würde die Rechnungen für die Software (die im Wesentlichen dem Update und der Wartung von Programmen dient) begleichen.

In der Praxis wollte daraufhin kein Arzt den Anbieter wechseln. Zumindest stellte das Bundesvergabeamt fest, dass 71 der 104 beteiligten Ärzte einen Vertrag mit den „alten", vom Hauptverband empfohlenen Anbietern abschlossen und an den Hauptverband weiterleiteten, über die weiteren 33 Ärzte ist (noch) nichts bekannt. Für das Bundesvergabeamt ist die Zwischenbilanz aber schon Anzeichen genug für eine „Umgehungshandlung" durch den Verband: Die Wahl der Software-Anbieter sei den Ärzten nicht ausreichend frei gestanden. Gegen die „Umgehungsvariante" klagte (wie schon gegen die erste Variante des Hauptverbands) ein Tiroler Arzt, der selbst Software-Hersteller ist - er bekam nun also ein zweites Mal recht.

Minister verteidigt Vorhaben

Dies ist nicht nur für den Hauptverband an sich, der die E-Medikation umgesetzt hat, eine erhebliche Schlappe, sondern vor allem in Bezug auf die Kooperation mit Minister Stöger. Zusammen wollte man das Projekt möglichst erfolgreich über die Bühne bringen, immerhin gilt es als wichtiger Test für das breiter angelegte Vorhaben der ELGA, also der Elektronischen Gesundheitsakte. Mit dieser sollen voraussichtlich ab 2015 sämtliche Gesundheitsdaten von Patienten in ganz Österreich in einer Datenbank gespeichert werden - und von sämtlichen Ärzten und Apothekern des jeweiligen Patienten abgerufen werden können, sofern sich dieser nicht von ELGA abmeldet („hinausoptiert").

Mit ELGA will man, wie schon bei der E-Medikation, Patienten mehr Sicherheit bieten. Indem alle Medikamente und Befunde einzusehen sind, soll etwa Wechselwirkungen beim Patienten vorgebeugt werden.

Vor allem die Ärztekammer hat wiederholt Bedenken gegen die Projekte angemeldet: Diese brächten viel mehr Aufwand für die Ärzte mit sich, und der Datenschutz sei gefährdet. Stöger hat seine Vorhaben stets verteidigt: Das Ziel sei klar und sinnvoll. Hauptverband-Chef Hans Jörg Schelling zog erst diese Woche „zufrieden" Bilanz über die E-Medikation. Beteiligt haben sich rund 8000 Patienten, 104 Ärzte und 57 Apotheker.

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