Mit „Trick 17“ gescheitert

Mittlerweile läuft der Geldkreislauf zwischen Vater Staat und Hauptverband auch immer öfter umgekehrt.

Während die freihändige Vergabe von Posten im ORF keine Konsequenzen nach sich zieht – wenn man von medialer Schelte bezüglich „schiefer Optik“ absieht –, tritt bei freihändiger Vergabe von „öffentlich-rechtlichen“ Aufträgen immerhin das Bundesvergabeamt auf den Plan. Dieses hat nun den Hauptverband der Sozialversicherungsträger wegen rechtswidriger Vergabe der Software beim E-Medikationsprojekt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nicht zum ersten Mal. Schon im Mai war beanstandet – und mit 24.000 Euro bestraft – worden, dass der Software-Auftrag ohne Ausschreibung an diverse Anbieter vergeben worden sei. Mit einem kleinen Trick wurde das dann zu umgehen versucht: Die teilnehmenden Ärzte sollten sich selbst an einen der Anbieter wenden – die sich mehr oder weniger mit jenen vom Hauptverband mit dem Auftrag bedachten deckten. Dieser erklärte sich im Gegenzug bereit, weiterhin die Kosten zu übernehmen.

Da die E-Medikation eine Art Pilotprojekt für die geplante Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist – an sich ein probates Mittel zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen (wenn den Datenschutzbedenken mit einer Opting-out-Klausel wie vorgesehen auch noch Rechnung getragen wird) –, lässt dies für deren Umsetzung dann doch wenig Gutes erwarten.

E-Mails an: oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2011)

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