Der Wunsch eines Österreichers, „T. Tomahawk“ zu heißen, wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Man dürfe sich nicht nach einem Gegenstand benennen. Zuvor hatte sich der Mann bereits beim Verfassungsgerichtshof eine Abfuhr geholt.
[Wien] Weil er sich mit seinem Namen unwohl fühlte, wollte sich ein Niederösterreicher auf „T. Tomahawk“ umbenennen. Der Tomahawk ist eine der Streitaxt ähnliche Waffe, die von indianischen Stämmen eingesetzt wurde. Um seinen Traum wahr zu machen, ging der Mann bis zu den Höchstgerichten.
Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Beschwerde des 22-Jährigen ab, blieb noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof. Doch auch dieser hat nun entschieden, dass die Namensänderung in Tomahawk nicht zulässig ist. So heiße in Österreich nämlich niemand – und man könne sich nicht nach einem Gegenstand benennen. Ob in den USA und in Kanada tatsächlich manche Leute den Namen Tomahawk tragen sei unerheblich. Man dürfe in Österreich nämlich nur Namen erwählen, die hierzulande üblich sind (Zl. 2010/06/0276).
Während der Mann also mit seinem Wunsch nach Namensänderung abgeblitzt ist, wird im Justizministerium an einem liberaleren Namensrecht gebastelt. Die Gespräche zwischen SPÖ und ÖVP würden sehr gut verlaufen, heißt es aus dem Justizministerium. So soll es möglich werden, dass eine Familie einen gemeinsamen Doppelnamen führt, der sich aus den Geburtsnamen der Eltern ergibt. Nach einer Axt wird man sich aber weiterhin nicht benennen dürfen.