Schuldenkrise: Der Fiskalpakt verliert seine Zähne

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Entgegen der Absicht der deutschen Kanzlerin Merkel müssen die Euroländer nun doch keine Schuldenbremse im Verfassungsrang einführen. Sie können ihre Schuldenbremsen auch als einfache Gesetze einführen.

Kopenhagen. Nie wieder Schuldenpolitik: Auf dieses Mantra hatte Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre 16 Amtskollegen aus der Eurozone am 8.Dezember nach langen Mühen und unter dem schockierenden Eindruck der Staatsschuldenkrise eingeschworen. Damit die Euroländer ihre Ausgaben auf Dauer bestreiten können, sollten sie in ihren nationalen Verfassungen Vorschriften zur Vermeidung übermäßiger Neuverschuldung einführen: sogenannte „Schuldenbremsen“.

Knapp vier Wochen später steht fest: Merkel ist gescheitert. Die Euroländer können ihre Schuldenbremsen auch als einfache Gesetze einführen. Damit kann jede neue Regierung die Brüsseler Spargelöbnisse im Handumdrehen außer Kraft setzen – zumindest gesetzt den Fall, sie pfeift auf die Kreditratingagenturen und den Ärger mit den anderen Euroländern.

Die europaweit einheitlichen Schuldenbremsen sollen „durch Maßnahmen von bindender Kraft und dauerhaftem Charakter, vorzugsweise verfassungsmäßig“ eingeführt werden. So steht es im dritten und vorläufig letzten Entwurf für einen zwischenstaatlichen Fiskalpakt, welcher der „Presse“ vorliegt. Dieser völkerrechtliche Vertrag soll mit 1.Jänner 2013 in allen Euroländern sowie den restlichen EU-Mitgliedern mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs gelten. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist nun, dass zwölf der 17Euroländer zustimmen; anfangs waren es neun, später 15.

Diese Entwicklung war schon von Anfang an vorhersehbar. Denn in einigen EU-Staaten ist es kompliziert, die Verfassung zu ändern. In Ländern wie Dänemark oder den Niederlanden herrscht politischer Konsens darüber, dass eine Verfassung ein knapper Text sein soll, der die Grundzüge des Staatswesens bindend beschreibt.

EU-Kommission machtlos

In den Niederlanden zum Beispiel sind zur Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und Neuwahlen erforderlich. „Unsere Verfassung wurde zuletzt vor rund 60Jahren geändert“, sagte die dänische Wirtschaftsministerin Margrethe Vestager am Dienstag in Kopenhagen im Gespräch mit EU-Korrespondenten. Dänemark ist kein Euroland, unterstützt aber den Geist des Fiskalpaktes und will ihn darum annehmen. Zweitens wehrten sich mehrere, vor allem südeuropäische Länder gegen das als zu steif empfundene Korsett zur Einbremsung der Neuverschuldung.

Die Letztfassung des Entwurfs für den Fiskalpakt stutzt weiters die Rolle der Europäischen Kommission in der Durchsetzung der Schuldenbremsen zusammen. Sie wird nach dem Stand der Dinge kein Recht erhalten, selbst vor den Gerichtshof der EU zu ziehen, wenn ein Euroland seine Verpflichtung zur Einführung der Schuldenbremse nicht einhält. Dieses Klagsrecht bleibt den Regierungen vorbehalten. Sie sollen die Kommission einzig dazu einladen können, einen Bericht über die Nichteinführung der Schuldenbremse zu verfassen. Handelt der Staat dann noch immer nicht, sollen die anderen Regierungen die Sache vors Gericht bringen.

Einladung an Briten

Eine neue Formulierung lässt sich auch als Einladung an Großbritannien lesen, dem Fiskalpakt später doch beizutreten. Das ist eine Plattitüde, denn natürlich steht es jedem souveränen Staat frei, den Beitritt zu einem völkerrechtlichen Vertrag zu beantragen.

Das Europaparlament jedenfalls lehnt den Pakt als „nicht vereinbar mit den geltenden EU-Verträgen“ ab. Die drei an den Verhandlungen teilnehmenden Parlamentarier Elmar Brok (CDU), Roberto Gualtiero (Sozialdemokraten) und Guy Verhofstadt (Liberale) kündigten am Mittwoch den Einsatz „aller politischen und rechtlichen Instrumente“ an, um das EU-Recht und die Rolle der EU-Institutionen zu verteidigen.

Auf einen Blick

Am 30. Jänner werden sich die Chefs der Euroländer politisch auf einen Fiskalpakt zur Vorbeugung künftiger Schuldenkrisen einigen.

Kern dieses Paktes sind nationale Schuldenbremsen, also Regeln darüber, dass die Staatsausgaben langfristig einen Höchstwert (hier: 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) nicht übersteigen dürfen.

Im Verfassungsrang hätten die Euroländer die Regeln einführen sollen. Weil das zu kompliziert wäre, reichen einfachgesetzliche Schuldenbremsen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2012)

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