Diplomatenpass: Nur "psychologische Wirkung"?

Diplomatenpass psychologische Wirkung
Diplomatenpass psychologische Wirkung(c) APA/Dragan TATIC
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Zahlreiche Ex-Politiker besitzen nach wie vor ihren Diplomatenpass. Angeblich, um sich hohe Visagebühren und Grenzkontrollen zu ersparen. Doch was bringt das Reisedokument wirklich?

Einmal privilegiert, immer privilegiert? Selbst Jahre nach ihrer aktiven Tätigkeit in der Politik, besitzen immer noch mehrere Ex-Minister ihren Diplomatenpass. Eine Praxis, die sich laut VP-Vizekanzer Michael Spindelegger nun ändern soll. Doch was machte das Dokument bisher so begehrenswert?

Ursprünglich habe der Pass den Zweck gehabt, ein "Maximum an Meinungs- und Bewegungsfreiheit in Drittstaaten" zu sichern, betonte Außenministeriums-Sprecher Peter Launsky-Tieffenthal im Gespräch mit DiePresse.com. Dazu müsse die Person "als diplomatischer Vertreter benannt" werden, der eine "offizielle Funktion für sein Heimatland ausübt". In manchen Ländern entfalte der Pass allein aber auch eine "psychologische Wirkung".

Die Dokumente brächten aber ebenso Nachteile: "Ihre Inhaber werden etwa bei der Einreise in die USA strenger kontrolliert und müssen ihr Visum meist im Voraus ansuchen, während Touristen das teils vor Ort erledigen können", so Launsky-Tieffenthal.

"Einfach herzeigen, das war's"

Dem widerspricht ein "ehemaliger Inhaber eines Diplomatenpasses" gegenüber dem "Kurier". "Man muss sich nirgends anstellen, kommt überall gleich durch. Ohne Kontrollen. Ohne Fragen. Einfach den Diplomatenpass herzeigen, das war's". Auch sollen sich die Inhaber hohe Visagebühren sparen, Stichprobenkontrollen der Zollbeamten könnten ebenfalls abgewendet werden. Laut Passinschrift sind alle "in- und ausländischen Behörden" aufgefordert, den Passeigentümer "frei und ungehindert passieren zu lassen". Einzig bei "gravierenden Verdachtsmomenten", dürfen sie auf Schmuggelgut gefilzt werden.

Launsky-Tieffenthal relativiert: "Das ist länderabhängig. Für Europa und Nordamerika gilt das nicht, in manchen Ländern finden sich aber Erleichterungen."

Frage der "Gepflogenheiten"

Eine konkretes Ende der Vorteile ist bisher per Gesetz nicht explizit festgelegt: Solange eine Person "österreichische Interessen im Ausland vertritt und so den internationalen Gepflogenheiten  entspricht", habe sie das Recht, um einen Diplomatenpass anzusuchen, erklärt Launsky-Tieffenthal.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist anderer Meinung: Er bezeichnet die derzeitige Vergabepraxis als "rechtswidrig. Eindeutig!" Der privilegierte Status müsste mit dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt erlöschen. "Das Gesetz sieht vor, dass die Gültigkeit des Diplomatenpasses an die Funktion gebunden ist", so Mayer im "Kurier".

Zwischen Ausnahmen und Regeln

Die Regelungen für die Vergabe von Diplomatenpässen findet sich unter § 6 des österreichischen Passgesetzes. Demnach erhalten sie neben den Mitarbeitern des höheren auswärtigen Dienstes auch der Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Nationalrats- und Bundesratspräsidenten, Höchstgerichtspräsidenten, der Chef des Rechnungshofes und Mitglieder der Volksanwaltschaft. "Für andere Personen sind Diplomatenpässe auszustellen, wenn ihre Ausstellung eines solchen Passes den internationalen Gepflogenheiten entspricht", heißt es in dem Gesetzestext.

Laut "Kurier" genießen auch Bischöfe und aktive Landeshauptleute die Privilegien des Reisedokuments. Ausnahmen seien die Oberhäupter von Oberösterreich und Tirol, Josef Pühringer und Günther Platter. Letzterer soll seinen Diplomatenpass nach der kürzlich entstandenen Aufregung zurückgegeben haben.

Gemäß § 10 Passgesetz 1992 können Diplomatenpässe mit einer Gültigkeitsdauer von längstens fünf Jahren ausgestellt werden. Dazu muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass der Besitz des Passes bzw. mehrere Reisepässe aus beruflichen Gründen notwendig ist. Werden nur private Gründe angegeben, ist die Gültigkeitsdauer weiterer Pässe auf maximal drei Jahre beschränkt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist unzulässig.

(hell)

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