Einlagensicherung: Sicherheit im schlimmsten Fall

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Geht eine Bank pleite, schützt die Einlagensicherung einen Teil der Kundengelder. Dollar-Guthaben oder Anleihen fallen aber nicht darunter. Eine Übersicht, was im Fall des Falles wie sicher ist.

Wien. Einlagensicherung, Anlegerentschädigung, Sondervermögen – geht es hart auf hart, sollen solche Mechanismen das Vermögen der Anleger schützen. Doch auch diese Sicherheitsnetze haben Lücken. Im Folgenden eine Übersicht, was im Fall des Falles wie sicher ist.

Einlagen: Geht eine Bank pleite, kann man sich an die Sicherungseinrichtung wenden, der die Bank angehört (es gibt fünf in Österreich). Dann bekommt man Guthaben bis zu 100.000 Euro– meist binnen 20 Tagen– zurück. Die Summe gibt es nur ein Mal pro Person und Bank. Hat man bei einer Bank 100.000 Euro auf dem Konto und 100.000 Euro auf dem Sparbuch, verliert man im Pleitefall bis zu 100.000 Euro. Hat man zwei Sparkonten im Wert von je 100.000 Euro bei zwei Banken und werden beide Institute insolvent, erhält man 200.000 Euro – sofern die Probleme nicht gravierend sind und die Einlagensicherung hält. Reichen die Gelder der Sicherungseinrichtungen und des Bankensektors nicht aus, springt der Staat ein – solange er kann.

Fremdwährungskonten fallen nur dann unter die Einlagensicherung, wenn es sich um Währungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handelt. US-Dollar sind nicht gesichert, Guthaben in Schweizer Franken schon, da zwar nicht die Schweiz, aber Liechtenstein zum EWR gehört, heißt es bei der Erste Bank.


Wertpapierdepots: Hat man bei einer Pleitebank ein Wertpapierdepot, sollte man dieses zur Gänze vom Masseverwalter zurückerhalten (die Papiere können natürlich ihrerseits Wertverluste erleiden). Die Wertpapiere sind nicht in der Bankbilanz enthalten und fallen daher auch nicht in die Konkursmasse, sagt Georg Koch von der Rechtsabteilung der Schoellerbank. Schlecht ist es, wenn es sich um Wertpapiere der Pleitebank selbst handelt. Deren Aktien sind dann aller Voraussicht nach wertlos, auch von den Anleihen dürfte man nicht mehr allzu viel Geld zurückbekommen.


Anleihen: Geht die Emittentin von Anleihen pleite, ist man am besten mit Papieren dran, die mit einem „Deckungsstock“ gesichert sind, erklärt Koch. Dann bekommt man sein Geld bis zu 100 Prozent (je nach Umfang des Deckungsstocks) zurück. Bei „normalen“ Anleihen erhält man nur noch einen Anteil aus der Konkursmasse. Noch ungünstiger ist es, wenn es sich um nachrangige Anleihen handelt (etwa Partizipationskapital). In diesem Fall bekommt man erst dann Geld, wenn alle anderen Gläubiger ihre Forderungen in voller Höhe erhalten haben– also meist gar nicht mehr.


Sonstige Schuldverschreibungen: Ähnliches wie für Anleihen gilt auch für Zertifikate und bestimmte Sparprodukte, die eigentlich Schuldverschreibungen sind. Geht der Emittent pleite, erhält man nur einen Anteil aus der Konkursmasse je nach Höhe der Quote (etwa zehn Prozent).


Fonds: Vergleichsweise gut steigt man aus, wenn man einen Fonds hat. Im Gegensatz zu Zertifikaten sind Fonds „Sondervermögen“ und fallen nicht unter die Konkursmasse der Kapitalanlagegesellschaft.


Safeinhalte: Inhalte von Safes sind im Fall einer Bankpleite ebenfalls sicher, da die Bank nur als „Vermieterin“ der Safes fungiert. Der Masseverwalter sollte also Zugang zu den Goldbarren gewähren, sofern das Edelmetall nicht (wie in den USA in den Dreißigerjahren) vom Staat zwangskonvertiert wird.


Kredite: Schlechte Nachricht für Kreditnehmer: Auch wenn die Bank pleitegeht, muss man seine Schulden zurückbezahlen. Und man hat nicht einmal die Garantie, dass man das zu den vereinbarten Konditionen machen kann. Laut Erste Bank entscheidet der Masseverwalter, wie und wohin man das Geld zahlen muss. Schlimmstenfalls muss man gleich zahlen und dafür einen neuen Kredit aufnehmen.

Was Sie beachten sollten bei... der Streuung des Vermögens

Tipp 1

Bargeld aufteilen. Wer mehr als 100.000 Euro Geldvermögen hat, tut gut daran, dieses auf mehrere Banken zu verteilen. Denn pro Person und Bank sind nur 100.000 Euro durch die Einlagensicherung gesichert. Hat man das Geld auf mehrere Banken verteilt und gehen diese gleichzeitig pleite, hat man Anspruch auf bis zu 100.000 Euro pro Bank.

Tipp 2

Risiko verteilen. Hat man bei einer Bank ein Wertpapierdepot, sollte man die Papiere im Fall einer Bankpleite zurückerhalten: Sie sind nicht in der Bankbilanz enthalten und fallen nicht in die Konkursmasse. Handelt es sich jedoch um Aktien oder Anleihen der betroffenen Bank, so muss man mit Ausfällen rechnen. Es empfiehlt sich daher, breit zu streuen.

Tipp 3

Unterschiedliche Produkte. So manches „Sparprodukt“ einer Bank ist kein Sparbuch im klassischen Sinn, sondern eigentlich eine Schuldverschreibung der Bank. Dazu zählen viele Stufenzinsanleihen oder Zertifikate. Solche Schuldverschreibungen sowie „normale“ Anleihen sind nicht von der Einlagensicherung umfasst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2012)

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