Urteil: Liechtenstein muss Buwog-Akten überstellen

Former Austrian Finance Minister Grasser gestures during news conference in Vienna
Former Austrian Finance Minister Grasser gestures during news conference in Vienna(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Die beschlagnahmten Akten zum Fall Grasser müssen der österreichischen Justiz übergeben werden, entschied das Liechtensteiner Landesgericht.

Im langwierigen Rechtsstreit um die Herausgabe von in Liechtenstein beschlagnahmten Akten zur Buwog-Privatisierung und mutmaßliche Geldflüsse rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist nun Bewegung gekommen. Das Fürstliche Landgericht in Liechtenstein hat entschieden, dass alle beschlagnahmten Unterlagen der österreichischen Justiz übergeben werden müssen, berichtete das Mittagsjournal des ORF-Radio am Mittwoch unter Berufung auf den leitenden Staatsanwalt im Fürstentum, Robert Wallner.

Die Kanzlei von Grassers Geschäftspartner habe nun zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch erheben, dann entscheide das Obergericht. Theoretisch gebe es noch eine weitere Einspruchsmöglichkeit beim Staatsgerichtshof. Die Hausdurchsuchungen im Fürstentum waren bereits im April 2011 durchgeführt worden, seitdem waren die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt.

Im Zuge einer Akteneinsicht eines Anwalts des Durchsuchten nahm der Rechtsvertreter - gleichzeitig Stiftungsrat in einer Grasser-Stiftung - die beschlagnahmten Akten mit. Erst zwei Hausdurchsuchungen und sechs Wochen später wurden die Akten wieder an das Gericht überstellt. Gegen den Anwalt wird in Liechtenstein nun ermittelt, seine Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner weist alle Vorwürfe zurück. Die Vorerhebungen gegen den Anwalt seien noch nicht abgeschlossen, so die Staatsanwaltschaft laut Mittagsjournal.

(APA)

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