Der Rechnungshof wirft den Festspielen kaufmännische Mängel und veralterte Strukturen vor. Die Festspiele fühlen sich von den Änderungsempfehlungen in der Existenz bedroht.
Die Salzburger Festspiele wehren sich gegen die Kritik des Rechnungshofes: Dieser hatte den Festspielen am vergangenen Dienstag in einem Prüfbericht kaufmännische Mängel und veralterte Strukturen vorgeworfen und 99 Empfehlungen übermittelt. Am Freitag stellten das Festspiel-Kuratorium bei der Präsentation ihrer "Stellungnahme zum Rechnungshof-Bericht"
klar: Das 60 Jahre alte Festspielfondsgesetz "wird nicht geändert". Das sagte der Vorsitzende des Festspiel-Kuratoriums, Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer (ÖVP). Ins gleiche Horn blies Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler: "Das Gesetz ist ein Sicherheitsnetz, das uns von der Tagespolitik unabhängig macht."
Abgangsabdeckung würde fallen
Basis des Festspielfonds ist ein Gesetz von 1950. Die Subventionen für die Salzburger Festspiele - 13,5 Millionen Euro - teilen sich der Bund (40 Prozent) sowie Land Salzburg, Stadt Salzburg und Fremdenverkehrsverband (zu je 20 Prozent). Das Gesetz garantiert den Festspielen eine Abgangsabdeckung (automatische Defizit-Abdeckung). Diese würde mit einem neuen Gesetz wegfallen.
Der Rechnungshof hatte den Festspielen ausgerichtet, Rechnungswesen und Controlling müssten verbessert werden. Eine zeitgemäße Struktur soll nach Malversationen bei den Osterfestspielen im Vorjahr mehr Kontrolle schaffen.
"Existenzgefährdung" für Festspiele?
In Salzburg wehrt man sich vehement gegen die Umsetzung der Empfehlungen. "Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion um das Festspielfondsgesetz eine Existenzgefährdung für die Salzburger Festspiele erreicht hat", warnte Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der im Vorjahr Vorsitzender des Festspielkuratoriums war. Ohne Abgangsabdeckung "sehe ich schwarz".
Auch Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) und Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hätten zugesichert, dass es zu keiner Änderung des Gesetzes komme, sagte Kuratoriums-Vorsitzender Haslauer. Den Vergleich von Rechnungshofpräsident Josef Moser mit den Bregenzer Festspielen lassen die Salzburger Festspiele nicht gelten. Eine Drei-Jahres-Fördervereinbarung würde die Kernfinanzierung infrage stellen, meinte Schaden. Die Struktur in Bregenz, wo eine große Oper durchgespielt werde, sei eine völlig andere als in Salzburg, wo der neue Intendant Alexander Pereira jedes Jahr eine Uraufführung auf die Bühne bringen wolle. Bei kurzfristigen Verträgen könne man das Wagnis einer Uraufführung nicht angehen. "Das wäre auch ein Rückschritt für uns", ergänzte die Festspielpräsidentin.
"Wir verkaufen keine Waren"
Auch einige weitere Empfehlungen des Rechnungshofes nehmen die Festspiele nicht auf: Die Regelungen des Corporate Governance ließen sich auf einen Kulturbetrieb nicht anwenden, die Salzburger Festspiele seien kein börsennotiertes Unternehmen, "wir haben keine Aktien und verkaufen keine Waren", erläuterte Haslauer. Man werde aber über die Einführung eines Public Governance Kodex nachdenken, was eine Art "Wohlverhaltensregelbuch" sei.
Das Kuratorium wird auch in Zukunft nicht über einzelne Künstlergagen verhandeln. "Die bisherige Vorgangsweise hat sich bewährt, wir haben ein strenges Budget-Controlling", betonte Haslauer. Es sei auch weltweit üblich, dass es bei Engagements von Künstlern immer wieder zu Barauszahlungen komme. Auch werde die Pernerinsel in Hallein weiterhin bespielt, und auch der Festspielhäuser-Nutzungsverein werde nicht mit dem Fonds zusammengelegt, sonst könnte die Vorsteuer aus getätigten Investitionen nicht mehr abgezogen werden.
Die Kritik an einem nicht zeitgemäßen Rechnungswesen wies Haslauer ebenfalls zurück. Der Salzburger Festspielfonds sei laut Gesetz verpflichtet, im Jahresabschluss den Betriebsgang auf Basis einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung festzustellen.
Verein wird KG
Die Festspiele nehmen aber eine ganze Reihe der 99 Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst, wurde allseits betont. So werde man die Bilanzierungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) einführen und den Verein in eine KG (Kommanditgesellschaft) umwandeln, so Haslauer. Um das Controlling bei den Festspielen zu optimieren, hat die Präsidentin nach Übernahme der kaufmännischen Agenden am 1. Jänner 2011 das Controlling als eigene Stabsstelle eingerichtet. Bis zur nächsten Kuratoriumssitzung soll zu jedem Punkt des Rechnungshof-Prüfberichtes eine Stellungnahme und ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden.
Rechnungshof hält an Kritik fest
Der Rechnungshof reagierte auf die jüngsten Aussagen der Festspiele bereits: Die "existenzgefährdende Dimension" der Diskussion wird "entschieden zurückgewiesen" wird. An seiner Kritik am Festspielgesetz hält der Rechnungshof fest: "Derzeit fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den Sorgfaltspflichten, zur Haftung der Organe sowie eine Verpflichtung, ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen und ein Internes Kontrollsystem einzurichten."
Dass sich der Bericht auch strukturellen Themen gewidmet habe, sei so gewünscht gewesen: "Im Übrigen war im Prüfersuchen des Salzburger Landtages ausdrücklich angeführt, dass vom Rechnungshof auch Vorschläge für organisatorische Neuerungen bzw. Verbesserungen erwartet werden."
(APA)