Der Wunsch von Erwin Pröll, das Amt des Bundespräsidenten zu reformieren, wird von Kanzler Faymann abgelehnt. Innenministerin Mikl-Leitner wäre gesprächsbereit.
Wien. Auch im Ministerrat am Dienstag war der Vorschlag von Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll in aller Munde. „Natürlich müssen wir auch im eigenen Bereich sparen“, sagte Kanzler Werner Faymann (SPÖ) danach. „Aber nicht beim Bundespräsidenten.“ Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) wollte sich auf die Diskussion nicht einlassen und will nur eine „gesamthafte“ Debatte darüber führen, wie man in der Politik einsparen kann. Die für das Wahlrecht zuständige ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich im Gespräch mit der „Presse“ schon etwas positiver gegenüber dem Pröll-Vorschlag: „Man soll die Diskussion offen führen und alle Vor- und Nachteile abwägen.“
Erwin Pröll – dessen Ambitionen für eine Hofburg-Kandidatur zuletzt an der eigenen Partei gescheitert waren – hatte angeregt, das Schweizer Modell des turnusmäßig wechselnden Bundespräsidenten zu übernehmen. So könnten Persönlichkeiten aus der Regierung oder dem Parlament das Amt des Staatsoberhaupts ausfüllen. Vor allem in der SPÖ machte sich Pröll mit der Idee aber keine Freunde, nicht einmal bei seinem Wiener Amtskollegen Michael Häupl. Dieser erklärte am Rande des Nachtslaloms in Schladming, dass Prölls Vorstoß nur nach einer vorherigen Volksabstimmung verwirklicht werden dürfe. „Und ich würde mit Nein stimmen, das hält unserer Freundschaft aus“, scherzte Häupl.
Eine Umlegung des Schweizer Modells auf Österreich würde einiges im Machtgefüge verschieben. In der Schweiz ist der Bundespräsident nämlich nicht Staatsoberhaupt. Er hat bloß als „Primus inter Pares“ den Vorsitz bei den Sitzungen des Bundesrats inne (als Bundesrat wird in der Schweiz die Regierung bezeichnet). Jedes Jahr wählt das Schweizer Parlament einen der sieben Bundesräte zum Bundespräsidenten, nach zwölf Monaten muss dieser das Amt aber schon wieder abgeben. Besonders aufregend ist das Leben als Schweizer Bundespräsident nicht: Da er kein Staatsoberhaupt ist, stattet er grundsätzlich auch keine Auslandsbesuche in dieser Funktion ab. Kommt aber umgekehrt ein anderer Staatschef in die Schweiz, wird er sehr wohl vom Bundespräsidenten empfangen.
Schwarze wollen schwarzes Modell ändern
Hierzulande wird der Bundespräsident per Volkswahl bestimmt und hat die Zügel der Macht (theoretisch) in der Hand. Er kann sich aussuchen, wen er zum Kanzler ernennt, Regierungen entlassen, den Nationalrat sowie die neun Landtage auflösen. In Krisenzeiten kann der Bundespräsident mit Notverordnungen das Land lenken, wenn ihn die Regierung dazu ermächtigt. Auch in friedlichen Zeiten ist ein Gesetz erst gültig, wenn der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Dass vor allem ÖVP-Vertreter immer wieder Vorstöße wagen, um das Amt des Bundespräsidenten abzuwerten, ist bemerkenswert. Denn es waren die Christlich-Sozialen, die in der Ersten Republik darauf pochten, dass ein eigener Präsident über das Land wacht. Die sozialdemokratische Seite hatte Angst vor einem Ersatzkaiser. In der Verfassung von 1920 einigte man sich auf einen Bundespräsidenten, der wenig Kompetenzen hat und von Abgeordneten bestimmt wird. Neun Jahre später – in einer Zeit, in der die politischen Gegensätze stärker wurden und autoritäre Kräfte aufkamen – folgte die Aufwertung des Präsidenten. Im Gegenzug wurde die Volkswahl eingeführt. Dieses Modell wurde auch in der Zweiten Republik angewandt, wenngleich der Ruf nach Reformen immer wieder auftaucht.
So wurde in den 1990er-Jahren von ÖVP-Vordenkern vorgeschlagen, das Amt von Bundespräsident und Kanzler zu vereinen. Der einstige Nationalratspräsident Andreas Khol erklärte im Jahr 2003, dass das Recht des Bundespräsidenten, das Parlament aufzulösen, überholt sei. Im Österreich-Konvent (2003–2005) schlug der ÖVP-Bundesrat Herwig Hösele vor, dass die neun Landeshauptleute sich im Halbjahrestakt als Bundespräsident abwechseln. Bundespräsident Heinz Fischer selbst hatte im Vorjahr zwar vorgeschlagen, die Amtszeit von sechs auf acht Jahre zu verlängern und dafür keine Wiederwahl zu ermöglichen. Für Fischer selbst ist die Abschaffung seines Amtes aber „kein Thema“, wie er am Dienstag kundtat.
Auch die Schweizer diskutierten im Vorjahr über Änderungen bei der Bundespräsidentenwahl. Die Idee einer längeren Amtszeit wurde aber verworfen, damit nicht eine Sprachgruppe zu lange auf das Amt wartet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2012)