Zwanzig verschiedene Orden werden von Bundespräsident Heinz Fischer verliehen. Die Palette reicht vom "Großstern" bis zur "Bronzenen Medaille". Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1273 Persönlichkeiten ausgezeichnet.
Wien/J.n./Apa. Das Sortiment an österreichischen Ehrenzeichen ist groß: Zwanzig verschiedene Orden werden von Bundespräsident Heinz Fischer verliehen, abgestuft vom „Großstern“ bis hin zur „Bronzenen Medaille“. Eine derartige Auszeichnung erhält, wer „hervorragende gemeinnützige Leistungen“ oder „ausgezeichnete Dienste“ für die Republik Österreich geleistet hat.
Im vergangenen Jahr waren das 1273 Menschen. Wie in vielen anderen Staaten werden in Österreich nicht nur Inländer, sondern auch ausländische Persönlichkeiten geehrt. Dabei gibt es neben den Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst, das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs sowie das Militärverdienstzeichen.
Welcher Orden verliehen wird, ist nicht nur vom Verdienst, sondern auch von der hierarchischen Stellung des Einzelnen abhängig. Das höchste Ehrenzeichen, der „Großstern“, kann etwa nur an Staatsoberhäupter verliehen werden; das geschah im Jahr 2011 lediglich ein Mal. Mit 247 Mal wurde das „Goldene Verdienstzeichen“ am häufigsten verliehen. Generell ist „die Frage, wer welches Ehrenzeichen bekommt, gerade im Ordenswesen eine langjährige Usance“, sagt Manfred Matzka, Chef der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt. Im Grunde gehe es auch um die internationale Vergleichbarkeit, habe die Ausformung doch „historische Wurzeln“. Wer einen Bandorden trägt, ist diesem System zufolge wohl höchstwahrscheinlich Minister oder General.
Orden auch für Lebensrettung
Zuteil werden kann eine derartige Auszeichnung aber – unabhängig von der Funktion – jedem Bürger. So können Personen, die unter eigener Lebensgefahr das Leben einer anderen Person gerettet haben, das sogenannte Ehrenzeichen an einem besonderen Band erhalten. Jegliche Dekoration verbleibt aber eigentlich im Eigentum des Bundes. Das heißt, dass der Dekorierte den Orden inklusive Kleinod – so die Bezeichnung des Schmuckteils – weder verkaufen noch vermieten darf. Stirbt er, können die Erben das Ehrenzeichen weiterhin behalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2012)