Ohne Zweckbindung von Förderungsgeldern und ohne umfassende Reform des Finanzausgleichs kann sich die Regierung die Staatssanierung gleich wieder abschminken.
Weil wir jetzt immer so viel von Einsparen und Budget sanieren reden: Das Land Niederösterreich stellt gerade einen schönen Batzen Geld zur Schuldenrückzahlung auf, indem es wieder einmal Forderungen aus Wohnbaudarlehen verkauft. Diesmal aus relativ jungen Wohnbauförderungskrediten (ab 2007) im Volumen von knapp einer Mrd. Euro, die um 557 Mio. Euro verklopft werden.
Praktischerweise an die landeseigene Hypo Niederösterreich, die, so heißt es, das beste Angebot gelegt hat. Freilich nicht etwa deswegen, weil der für die Landesbank zuständige Landesrat Wolfgang Sobotka mit dem für die Landesfinanzen verantwortlichen Landesrat Wolfgang Sobotka besonders gut verhandelt hätte. Sondern weil es wenig echte Interessenten aus der Finanzbranche für den Deal gegeben hat.
Wie auch immer: Der Deal ist natürlich völlig legal, sogar die Landes-SPÖ hat ihm zugestimmt und wenn das Geld tatsächlich zur Tilgung von Landesschulden verwendet wird, dann kann auch ein Flop wie jener der früheren „Veranlagung“ von niederösterreichischem Wohnbaugeld nicht passieren: Da haben die Niederösterreicher Wohnbaukredite im Volumen von mehr als sieben Mrd. Euro um 4,4 Mrd. Euro an internationale Investoren verkauft und den Erlös international „angelegt“. 4,65 Prozent jährliche Durchschnittsrendite würden sie brauchen, um halbwegs pari aus dem Geschäft auszusteigen. 1,8 Prozent sind es bisher im Schnitt geworden. Ein Riesenverlustgeschäft also, das in St. Pölten freilich gern als überragender Erfolg verkauft wird.
Das kann diesmal, wie gesagt, nicht passieren. Trotzdem ist es ein klassischer, wenn auch legaler Missbrauch von Wohnbauförderungsmitteln. Die werden ja aus einem die Lohnnebenkosten erhöhenden Wohnbauförderungsbeitrag gespeist, für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,5 Prozent des Bruttolohns abdrücken müssen.
Seit Längerem ist dieser Beitrag nicht mehr zweckgebunden. Was das ganze Wohnbauförderungssystem infrage stellt. Das ist im Prinzip zwar ein sehr kluges, in sich geschlossenes System, das einerseits aus dem Wohnbauförderungsbeitrag und andererseits aus den Rückflüssen vergebener Darlehen gespeist werden soll.
Letztere werden aber immer öfter einfach fürs allgemeine Budget oder für linkische Spekulationen auf Finanzmärkten abgezweigt. Nicht nur von den Niederösterreichern, die werden nur am häufigsten „erwischt“, weil sie das besonders transparent machen. Auch Oberösterreicher, Kärntner und Steirer haben Wohnbaumittel schon zweckentfremdet.
Und das führt jetzt zur entscheidenden Frage: Werden die Wohnbaumittel nicht mehr gebraucht, weil zu wenig Nachfrage da ist? Dann gehört möglichst schnell der an die Lohnsumme gebundene Wohnbauförderungsbeitrag (an die 800 Mio. Euro im Jahr) gekürzt oder abgeschafft. Immerhin handelt es sich dabei um einen Bestandteil der berüchtigten Lohnnebenkosten. Und die sind ja arbeitsplatzvernichtend, erzählt man uns immer wieder.
Oder die Länder zweigen Wohnbaumittel zum Budgetlöcherstopfen ab, obwohl es Nachfrage von Förderungswerbern gibt. Das wäre allerdings eine ziemliche Sauerei.
Eine, die man aber abstellen könnte, indem man die strikte Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder einführt. Und zwar pronto. Politisch unmöglich wäre das nicht. Schließlich gibt es aus der SPÖ und aus der ÖVP prominente Stimmen, die das befürworten. Und wenn uns nicht alles täuscht, haben die beiden Parteien im Parlament – noch – die Mehrheit.
Einige Länder sind dagegen? Tja, das ist das Problem. Und zwar nicht nur bei der Wohnbauförderung. Die ganze Staatssanierung kann man sich abschminken, wenn es nicht zuvor eine vernünftige Föderalismusreform gibt. Zumindest eine des Finanzausgleichs, der die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt. Derzeit überweist der Bund ja automatisch von jedem eingenommenen Steuereuro 22 Cent an die Länder und elf Cent an die Gemeinden. Anders gesagt: Das „einnahmenseitige Sparen“, wie die kommende Belastungswelle gelegentlich euphemistisch genannt wird, bringt den Ländern einen netten „windfall profit“ in Form von Zusatzeinnahmen. Kein Wunder, dass diese Form von „Sparprogramm“ so viele Anhänger in den Land- und Rathäusern findet.
Allerdings bietet dieser Abcash-Föderalismus, im Verein mit der Möglichkeit beispielsweise Wohnbaumittel einfach zweckentfremdet zu nutzen, null Motivation, die zahlreichen geldvernichtenden Doppelstrukturen und Ineffizienzen in den Landes- und Bezirksverwaltungen oder bei den Landesspitälern, um nur zwei wichtige Punkte zu nennen, anzugehen.
Am Beginn der Budgetsanierung haben also eine Zweckbindung von Förderungsmitteln und ein Aufschnüren des verschwendungsfördernden Finanzausgleichs zu stehen. Sonst braucht die Regierung mit ihrer Budgetsanierung gar nicht erst anzufangen.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2012)