Medienbehörde: Der ORF darf nicht auf Facebook sein

Medienbehoerde darf nicht Facebook
Medienbehoerde darf nicht Facebook(c) AP (Paul Sakuma)
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Von Ö3 bis zur "Zeit im Bild": ORF-Sendungen müssen ihre Facebook-Auftritte vermutlich bald löschen. Denn das ORF-Gesetz untersagt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Social-Media-Aktivitäten.

Nicht nur im TV sind ORF-Formate wie "Willkommen Österreich" und die "Zeit im Bild"-Sendungen beliebt, auch auf Facebook haben sie tausende Fans. Die könnten nun aber bald Geschichte sein. Die Medienbehörde KommAustria untersagt dem ORF diese Auftritte, berichtet "Der Standard.at". Der Bescheid ist heute, Donnerstag, dem ORF zugegangen, wie die KommAustria der "Presse" bestätigt - und er ist seit Freitag in voller Länge auf der Homepage veröffentlicht. Die Behörde beruft sich auf den § 4f Abs 2 Ziffer 25 des ORF-Gesetzes. In dieser Bestimmung wird dem ORF verboten, soziale Netzwerke bereitzustellen oder darauf zu verlinken. Die Bestimmung war 2010 von den Zeitungsverlegern in das Gesetz hineinreklamiert worden. Im betreffenden amtswegigen Verfahren der KommAustria hat sich die Behörde nur auf die insgesamt 39 bestehenden Facebook-Accounts des ORF, nicht die Twitter-Seiten von ORF-Sendungen konzentriert. Jedenfalls vom Verbot nicht betroffen sind die Facebook- und Twitteraccounts von einzelnen Moderatoren, die als Privatpersonen in den sozialen Netzwerken tätig sind.

Gegenüber der APA erklärte der ORF, man werde "mit Sicherheit Berufung" gegen den Bescheid einlegen. Dafür hat er zwei Wochen Zeit, in nächster Instanz hat dann der Bundeskommunikationssenat zu entscheiden. Vorerst hat der Bescheid keine Konsequenzen für die ORF-Auftritte auf Facebook: Solange das Verfahren läuft muss der ORF die bestehenden 39 Facebook-Seiten von Ö3 bis zur "Zeit im Bild" oder speziellen Sendungen nicht einstellen.

"So als ob Sie uns Farbfernsehen verbieten"

Die Meldung des Bescheids hat am späten Donnerstagnachmittag vor allem auf dem Nachrichtendienst Twitter für rege Diskussionen gesorgt. So meldete sich auch Generaldirektor Alexander Wrabetz erstmals seit dem 5. Juni wieder zu Wort: "Wir werden KommAustria-Bescheid nicht akzeptieren. Wir lassen uns nicht von der Zukunft abschneiden". Und ORF-Online-Verantwortlicher Thomas Prantner meinte, das Facebook-Verbot sei so "als ob Sie uns Farbfernsehen verbieten würden." Redakteurssprecher Dieter Bornemann fragte: "Kann der Gesetzgeber wirklich wollen, dass ORF auf social media verzichten muss? Und damit ein Weg zum Publikum abgeschnitten wird."

Wrabetz hatte in jüngster Zeit mehrfach betont, dass der ORF auch in Zukunft in den sozialen Netzwerken präsent sein will. Auch die ORF-Redakteure bemühen sich um eine Änderung des ORF-Gesetzes, die dieses Verbot beseitigt oder lockert. Redakteursrat Fritz Wendl fordert "klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen" und kündigte am Donnerstag an, dass diese Forderung auch in den kommenden Gesprächen der Redakteure mit den Klubobleuten im Parlament Thema sein werde. Der ORF wehrt sich auch gegen die Beschränkung der Anzahl der Meldungen auf den Bundesländerseiten von ORF.at: Denn pro Kalenderwoche dürfen dort nur 80 Tagesmeldungen pro Bundesland erscheinen.

>>> Link: Der Bescheid auf www.rtr.at

(awa/Red.)

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