Tirol für Fusion von Medizin-Uni und Uni Innsbruck

Tirol fuer Fusion MedizinUni
Tirol fuer Fusion MedizinUni(c) APA (Robert Parigger)
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Mit einem Beschluss für eine Wiedervereinigung will die Landesregierung Wissenschaftsminister Töchterle den Rücken stärken. Ihr Argument: eine Uni kommt billiger als zwei.

Die Tiroler Landesregierung unterstützt die Fusionierung von Medizin-Uni und Universität Innsbruck. Mit einem am Dienstag gefassten Regierungsbeschluss wollen LH Günther Platter (ÖVP) und LHStv. Hannes Gschwentner (SPÖ) Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) "den Rücken stärken", erklärten die beiden unisono vor Journalisten. Auch die Universitäten müssten einen Beitrag zum Sparen leisten.

Nach zehn Jahren Eigenständigkeit der beiden Institutionen sei klar, dass es zu keinerlei Kosteneffizienz gekommen sei, argumentierte Gschwentner. Die finanzielle Selbstständigkeit der Medizin-Uni sei keineswegs sichergestellt und durch den Wegfall der Synergien sei es sogar zu einer Kostensteigerung gekommen. Für die Wiedervereinigung sei ein Novelle zum Universitätsgesetz nötig.

Land will nicht aushelfen

Die aktuellen finanziellen Probleme der Medizin-Uni dürften den Entschluss beschleunigt haben. Bei der Med-Uni tut sich im laufenden Jahr ein Finanzloch von 5,4 Millionen Euro auf. Vergangene Woche hatte deshalb der Universitätsrat wegen einer ausstehenden Finanzzusage seitens des Bundes die Einstellung der fachärztlichen Nacht- und Wochenenddienste von Bundesärzten ab 1. April angekündigt. Komme es bis Ende Februar zu einer Zusage, trete der Beschluss nicht in Kraft, hieß es.

Platter bekräftigte am Dienstag, dass das Land "nicht in die Bresche springen" werde. Universität und Ministerium müssten "so rasch wie möglich" bei den fehlenden Finanzmitteln eine Einigung erzielen.

Klage gegen Republik

Im Mittelpunkt der Gespräche dürfte der sogenannte "Klinische Mehraufwand" stehen. Das Land hatte wegen des Mehraufwandes an der Klinik durch universitäre Forschung und Lehre Forderungen an die Republik gerichtet und vergangenes Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) recht bekommen. Die tatsächliche Höhe des Klinischen Mehraufwands müsse aber noch festgelegt werden.

(APA)

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