Grasser wehrt sich: "Niemand lügt"

Unschuldiger Grasser attackiert Medien
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Der Ex-Finanzminister sieht keine Widersprüche in der "Schwiegermutter-Causa". Sich selbst sieht er dagegen "einer Verfolgungsjagd" ausgesetzt.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) sieht trotz neuer Vorwürfe keinen Widerspruch zwischen seinen Angaben und jenen seiner Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, betreffend der Veranlagung von 500.000 Euro. Er habe das Geld von ihr bekommen und ihr mit Erträgen zurückgezahlt, einen Bericht des "profil", wonach ihn seine Schwiegermutter nun belaste, weist er als "bösartig" und "einseitig" zurück. Grasser versteht, warum sich seine Schwiegermutter gegenüber der Justiz der Aussage entschlägt: Sie beteilige sich eben nicht am "Verfolgungswahn" gegen ihn, meinte er Dienstagabend im Gespräch mit dem "Report" des ORF-Fernsehens.

Grasser richtete erneut Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden: Seine Schwiegermutter sei Schweizer Staatsbürgerin und lebe bei Besuchen in Österreich im Haus ihres Bruders in Kitzbühel. Die Behörde habe dort eine Hausdurchsuchung gemacht und ihr erst dann gesagt, man wolle sie einvernehmen. Für ihn stelle sich das Ganze als "Tiefpunkt einer Verfolgungsjagd" dar: "Man sagt, jetzt spielen wir die Schwiegermutter gegen den Sohn aus". In zweieinhalb Jahren Ermittlungen habe man nichts anderes gefunden.

"Alles in Eigenverantwortung gemacht"

Grassers Schwiegermutter hatte in einem Brief an das Finanzamt betont, dass sie nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen sei und der Treuhandvertrag ohne ihr Wissen zustande gekommen sei. Da sie nicht wirtschaftlich Berechtigte war, habe sie es auch nicht in ihre Steuererklärung aufgenommen. Dazu befragt meinte Grasser, "da müssen Sie meine Schwiegermutter fragen". Er sei jedenfalls davon überzeugt, dass "niemand lügt": Er habe das Geld - rund 500.000 Euro - von seiner Schwiegermutter bekommen. "Alles danach, die Ferint AG, die Treuhandverwaltung, habe ich absolut in Eigenverantwortung gemacht". Genau das habe er auch den Ermittlungsbehörden gesagt, einen Widerspruch zu den Angaben seiner Schwiegermutter gebe es hier nicht, beteuerte Grasser.

Seine Schwiegermutter sei "entsetzt und schockiert" darüber gewesen, was das "profil" aus dem "vertraulichen Brief an das Finanzamt" gemacht habe, sagte Grasser. Sie werde sich weiterhin der Aussage entschlagen. Er habe das Geld auf ein Konto der Schwiegermutter in der Schweiz zurücküberwiesen. Es könne sich gar nicht um mögliche illegale Gelder aus der Buwog-Provision handeln: Diese Gelder seien ab 2006 geflossen, aber er habe die Gelder der Schwiegermutter ja schon im Jahr 2005 eingezahlt. "Das hätte nie Geld der Buwog sein können".

Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen gebe es keinen einzigen Zeugen gegen ihn, beteuerte Grasser, zweieinhalb Jahre lang sei kein einziger Beweis gegen ihn erbracht worden. Angesprochen auf Michael Ramprecht, der die Buwog-Privatisierung als "abgekartete Sache" bezeichnet, meinte Grasser, dieser sei in erster Instanz verurteilt worden. Das nicht rechtskräftige Urteil gegen Ramprecht war aber aufgehoben worden, das Ehrenbeleidigungsverfahren wegen einer Klage Grassers läuft nun wieder in erster Instanz.

Grasser betonte erneut seine Unschuld: "Mir stehe das Wasser nicht bis zum Hals". Er sage die Wahrheit, versicherte er: "Ich bin unschuldig, ich habe nichts gemacht, ich möchte Gerechtigkeit und die Einstellung dieser Verfahren".

Justiz: "Starker Verdacht"

Mit Grassers Beschwerden konfrontiert, wies Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, in der ZiB 2 darauf hin, dass Grasser selbst seine Schwiegermutter ins Spiel gebracht habe. Der Buwog-Zuschlag sei schon 2004 erfolgt. Insgesamt betonte er, dass ein "großer, starker Verdacht in Richtung korruptiven Verhaltens" bestehe. Der schwere Tatvorwurf rechtfertige auch tiefgreifende Grundrechtseingriffe, so Pilnacek.

(APA)

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