"Malariatherapie": Anwalt rechnet mit 100 Betroffenen

Malariatherapie PsychiatrieChef schliesst Missbrauch
Malariatherapie PsychiatrieChef schliesst Missbrauch(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Vier Personen haben sich bei Opferanwalt Öhlböck gemeldet. Er geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Auch der heutige Psychiatriechef hält es für möglich, dass Kinder als "Erregerträger" missbraucht worden sind.

In den 1960er-Jahren sollen Heimkinder an der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie absichtlich mit Malaria gegen psychiatrische Erkrankungen behandelt worden sein. Bisher haben sich vier Betroffene bei Opferanwalt Johannes Öhlböck gemeldet, sagt er. Er geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus: "Mathematik und Logik legen nahe, dass es etwa 100 Opfer gibt." Auch der heutige Psychiatrie-Vorstand Siegfried Kasper hat einen derartigen Missbrauch nicht ausgeschlossen. Es sei durchaus möglich, dass die Betroffenen damals als "Erregerträger" verwendet worden seien, sagte Kasper. Die Uni-Klinik will die Sache in den nächsten Wochen aufarbeiten.

Ein 63-jähriger Mann hat mit seinen Schilderungen die Geschichte ins Rollen gebracht. Ein zweiter Betroffener aus Niederösterreich hat sich beim "Weißen Ring" gemeldet. Beide Fälle werden derzeit bearbeitet, sagte eine Sprecherin der Opferschutzorganisation, welche die Hilfszahlungen von Missbrauchsopfern in Wiener Heimen abwickelt.

Ein von Öhlböck vertretener Mann gibt an, 1964 in dem Spital als Heimkind mit Malaria angesteckt worden zu sein. Diese Angaben würden nunmehr von einer 1963 in der "Klinik Hoff" (Universitätsklinik für Psychiatrie unter Leitung von Hans Hoff ab 1950) behandelten Frau gestützt, die sich am Mittwoch an den Wiener Anwalt gewandt habe. Die in Ostösterreich lebende Frau sei von ihren Eltern, die mit der Pubertierenden nicht zurecht gekommen seien, in das Spital gebracht und der "Malariatherapie" unterzogen worden. "Sie sagt, sie leidet noch heute an Malariaattacken, sie habe laufend Fieberschübe", betonte Öhlböck. Ein zweiter Mann sei ebenfalls 1964 behandelt worden. Ein Dritter gebe an, er sei als 16-Jähriger nach "einmaligem Alkoholmissbrauch - sein erster Vollrausch" - eingeliefert worden und habe eine sechswöchige "Malariakur" durchgemacht. Auch er habe Spätfolgen und leide bis heute.

"Testreihen" mit Blutaustausch

Die von dem Juristen angenommene dreistellige Dunkelziffer ergebe sich aus dem Zeitraum, in dem diese Behandlungen offenbar stattgefunden hätten - von etwa 1960/61 bis 1964 -, der berichteten Dauer der "Kur" (meist 14 Tage) sowie dem Umstand, dass es dafür zwei Kinder gebraucht habe: "Man hat Blut aus der Vene eines Kindes genommen und in den Gesäßmuskel eines anderen Kindes gespritzt", gab Öhlböck die Darstellungen seiner Mandanten wieder. Das sei vor den Augen der betroffenen Kinder geschehen, und auch mit derselben Spritze.

Um diese "Testreihen" - "Mein erster Mandat sagt, ihm gegenüber habe die behandelnde Ärztin immer von 'Tests' gesprochen, nie von Therapie", so Öhlböck - ein Jahr fortzuführen, seien 26 Kinder nötig gewesen, über eine Dauer von vier Jahren ergebe das 104 Betroffene, rechnete der Anwalt vor. Beide ehemaligen Patienten hätten überdies von ihren persönlichen Beobachtungen erzählt, wie andere Kranke in der "Klinik Hoff" mit einer "sehr einschneidenden" Elektroschocktherapie behandelt worden seien.

Verantwortliche sind für den Juristen entweder die Stadt Wien - falls es sich bei der "Malariatherapie" um eine Angelegenheit der Klinik handelte, deren Rechtsträger die Stadt war -, oder aber die Republik Österreich, sofern es "wissenschaftliche Forschung" unter der Ägide der Universitätsklinik gewesen sein sollte. Die Beweisführung sei "mühsame Kleinarbeit", weil die Krankenakten nach drei Jahrzehnten vernichtet wurden. Bei den Vorwürfen stelle sich die Frage, ob die Methoden lege artis verwendet worden seien. "Wenn Schadenersatz zugesprochen wird, dann nur auf Basis von einer Entscheidung, mit der juristisches Neuland betreten wird", gab sich Öhlböck wenig optimistisch. "Falls es überhaupt eine positive Entscheidung gibt, dann erst in der dritten Instanz", ist er sicher. Zuständig wäre das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, dann das Oberlandesgericht Wien und schließlich der Oberste Gerichtshof. Danach könnten sich die Betroffenen noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Krisenteam soll Fall aufklären

Wie Psychiatrie-Chef Kasper schildert, ist die "Malariatherapie" ab den späten 1920er Jahren gegen Syphilis zum Einsatz gekommen, ihm selbst sei allerdings nicht bewusst gewesen, "dass das nach dem Zweiten Weltkrieg noch gelaufen ist". Allerdings: "Für psychiatrische Erkrankungen gab es gar keine Verwendung", so Kasper. Um Syphilis-Patienten den Malariaerreger spritzen zu können, habe man freilich "Erregerträger" gebraucht. Es sei möglich, dass Menschen mit oder ohne ihr Wissen dafür "verwendet" wurden, räumte der Klinik-Chef ein.

Um den kürzlich erhobenen Vorwürfen nachzugehen, habe man inzwischen ein Krisenteam eingerichtet. Da die Krankenakten nur 30 Jahre aufgehoben werden müssen und deshalb jene aus den 1960er Jahren nicht mehr existieren, sollten sich Betroffene unter der Telefonnummer 01/40400-3568 melden. Das sei eine wichtige Quelle, um Klarheit in die Sache zu bringen. Er werde persönlich mit den Menschen sprechen, versicherte Kasper. Außerdem will die Klinik medizinische Zeitzeugen ausfindig machen. Man sei auf der Suche nach früheren Ärzten, die damals in der Uni-Klinik gearbeitet haben, damit diese Auskunft über die damalige Praxis geben.

Kasper rechnet mit einem Untersuchungszeitraum von vier bis fünf Wochen. Ziel der Erhebungen sei es herauszufinden, ob die umstrittene Therapie zu jener Zeit noch also dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprach, ob Betroffene durch den Einsatz der Malaria-Kur biologischen oder psychischen Schaden, beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen, erlitten hätten und wie man ihnen gegebenenfalls nun helfen könne.

(APA)

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